Haben Sie den 30. November verpasst? Jedes Jahr zu diesem Termin kann eine Kfz-Versicherung gekündigt werden ? regulär und ohne weitere Angabe von Gründen. Viele Versicherungsnehmer entschließen sich zum Beispiel aufgrund höherer Beitragsforderungen ihre alte Versicherung zu kündigen und in eine günstigere zu wechseln. Doch auch wenn Sie diesen Termin verpasst haben, sind Sie nicht zwangsläufig auf Ihre bisherige Versicherung festgelegt. Denn es gibt immer noch drei besondere, so genannte außerordentliche Kündigungsgründe, wenn sich Ihr bisheriger Vertrag ändert.
Erste Möglichkeit: Wenn Ihre Versicherung Ende des Jahres teurer wird, egal ob wegen einer Änderung der Tarife oder der Zuordnung zu den Regional- oder Typklassen, können Sie innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung kündigen. Die Kündigung wird wirksam zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung, in der Regel zum 1. Januar des Folgejahres. Auch wenn Ihr alter Versicherer nur einen Teil Ihrer Kfz-Versicherungsprämie ? Haftpflicht- oder Kasko-Versicherung ? erhöht, können Sie von diesem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Es kommt letztlich nicht auf den Gesamtbeitrag an, auch wenn die Summe gleich bleibt, sich aber die Aufsplittung der Teilbeträge veränderter, gilt dieses außerordentliche Kündigungsrecht.
Zweite Möglichkeit: Die Abmeldung Ihres alten Fahrzeugs, zum Beispiel, wenn dieses verkauft wird. Damit endet auch die entsprechende Versicherung, der nächste Besitzer kann sich frei für eine andere Versicherung entscheiden. Vorübergehende Stilllegung: Den gleichen Wagen nur ab- und gleich wieder anzumelden, unterbricht zwar den Versicherungsschutz, beendet aber nicht automatisch den Vertrag. Denn dieser gilt für ein Jahr und tritt nach einer vorübergehenden Stilllegung wieder in Kraft.
Dritte Möglichkeit: Außer der Reihe kann auch nach einem selbstverschuldeten Unfall oder Schaden gekündigt werden. Versicherung und Versicherter haben dann die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Anerkennung (oder Verweigerung) der Entschädigung zu kündigen. Bedenken Sie jedoch, dass die Versicherung einen Anspruch auf die volle Jahresprämie hat. Wer sofort kündigt, verliert seinen Versicherungsschutz fürs Auto und zahlt trotzdem die Restbeiträge bis Jahresende. Deshalb in jedem Fall mit Frist zum Jahresende kündigen, damit keine zweite Versicherung abgeschlossen werden muss.
Grundsätzlich gilt: Wer kündigt, muss in seinem Schreiben die Versicherungsschein-Nummer und das amtliche Kennzeichen angeben. Zur Sicherheit und als Bestätigung am besten die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein schicken.