Wer mit modischen Plateausohlen Auto fährt und in einen Unfall verwickelt wird, läuft Gefahr, von Verkehrsgerichten ungeachtet anderer Unfallursachen als Mit- oder Alleinschuldiger abgestempelt zu werden. Das Fahrgefühl auf Gas, Bremse und Kupplung sei erheblich eingeschränkt.
Mögliche Konsequenzen im Haftpflichtschadenfall: Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt und höhere Beiträge. In der Vollkaskoversicherung könnte der Versicherungsschutz wegfallen, wenn das Tragen von Plateausohlen beim Autofahren als grobe Fahrlässigkeit bewertet wird.
Quelle: SIGNAL IDUNA