Haftpflichtversicherung
Als Kfz-Halter sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, damitder Schadenersatzpflichtige den angerichteten Schaden nicht selbst bezahlen muss. Dies könnte nämlich in zahlreichen Fällen zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen.der Schadenersatz für Verkehrsopfer garantiert ist, und zwar auch dann, wenn der Schädiger mittellos ist.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie und mitversicherte Personen vor Schadenersatzansprüchen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. Ausreichenden Versicherungsschutz bietet die unbegrenzte Deckungssumme, da für jeden Schaden, der mit Ihrem Fahrzeug verursacht wird, nach dem Gesetz in unbegrenzter Höhe gehaftet werden muss.
Die gesetzlichen Versicherungssummen betragen ab dem 01.07.97 für Personenschäden 2,5 Millionen ? (bei Tötung oder Verletzung von drei und mehr Personen 7,5 Mio. ?), für Sachschäden 0,5 Mio. ? und für Vermögensschäden 50.000 ?. Bei Verträgen mit unbegrenzter Deckung beträgt die Versicherungssumme für Personenschäden 3,75 Mio. ? je geschädigte Person.
Die unbegrenzte Deckung kostet nur ein paar Cents mehr und ist auf jeden Fall zu empfehlen.
Typklassentarif
Zum 1. Juli 1996 hat der sog. ?Typklassentarif" in der Kfz-Haftpflicht den bisherigen ?kW-Tarif" abgelöst, da er den tatsächlichen Schadenverlauf der einzelnen Typen realistischer abbildet. Der Typklassentarif basiert auf einem System mit 16 Typklassen, ähnlich dem in der Kaskoversicherung. Merkmal für rund 8.600 verschiedene Modelle ist ein Index aus Unfallhäufigkeit und Schadenhöhe. Je mehr teure Unfälle, um so höher die Prämie.
Der neue Tarif berücksichtigt auch das Fahrzeugalter. Bei dem Typklassentarif schneiden neue Fahrzeuge, Oldtimer und Cabrios besser ab. Besitzer von Kleinbussen, Geländefahrzeugen oder Diesel-Besitzer (rund 40 % der Autofahrer) müssen hingegen tiefer in die Tasche greifen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich also möglichst schon vor dem Kauf erkundigen, in welche Typklasse das entsprechende Fahrzeug eingestuft wird. Für bestehende Verträge ändert sich in der Regel ohne ausdrücklichen Wunsch des Kunden nichts. Eventuelle Verteuerungen werden also erst bei einem Fahrzeugwechsel wirksam.
Wohnort des Versicherungsnehmers
Die Höhe der Beiträge richtet sich auch nach dem Wohnort des Versicherungsnehmers. Die Zulassungsbezirke werden entsprechend ihrem Schadenbedarf (Zahl und Schwere der Unfälle, die sich dort ereignen) einem System von Regionalklassen zugeordnet. Mittlerweile unterscheiden die Gesellschaften bis zu 15 Regionalklassen.Je höher die zugeordnete Regionalklasse, desto höher fällt der Beitrag aus.
Weitere Merkmale
Für mehr Beitragsgerechtigkeit werden inzwischen eine Vielzahl von Rabatten angeboten. Aber Vorsicht: So manches vermeintliche Schnäppchen entpuppt sich im nachhinein als Fußangel. Generell setzen sich jedoch eine Reihe von Tarifierungsmerkmalen durch, z.B. Rabatte für Garagenbesitzer, Wenigfahrer, Alleinfahrer und deren Partner. Bevor Sie besondere Rabatte in Anspruch nehmen, überprüfen Sie, ob Sie die Bedingungen auch tatsächlich erfüllen. Die Vertragsverletzung führt dazu, dass Sie die gewährten Rabatte in der Regel zurückzahlen müssen. Einige Versicherer behalten sich auch Kontrollen vor und erheben bei vorsätzlich gemachten falschen Angaben Vertragsstrafen bis zur Höhe von zwei Jahresbeiträgen.
Zahlungsweise
Wer halb-, vierteljährlich oder monatlich die Prämie zahlt, kann alleine durch die Umstellung auf jährliche Zahlung zwischen 3 und 5 Prozent Prämie einsparen.
Schadenfreiheit
Auch durch Ihre Fahrweise wird die Höhe des Beitrags mitbestimmt. Je nachdem, ob und wie lange Sie schadenfrei gefahren sind, wird Ihr Vertrag in eine günstigere oder weniger günstige Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Führerscheinneulinge verursachen relativ häufig Unfälle und müssen dementsprechend mehr für den Versicherungsschutz zahlen.
Vorgezogene Zulassung
Um in den Genuss eines günstigeren Beitragssatzes zu kommen, müssen in der Regel ein volles Kalenderjahr - vom 1. Januar bis 31. Dezember - schadenfrei fahren. Haben Sie Ihren Führerschein neu gemacht oder besitzen Sie ihn noch keine drei Jahre, gelten Sie als Anfänger und beginnen mit 240 Prozent der Prämie in Haftpflicht. Wenn Sie Ihr Auto zum 1. Januar versichern, rücken Sie mit Beginn des folgenden Jahres in die Schadenfreiheitsklasse 1 mit einem Beitragssatz von 100 %.
Rückdatierung
Beginnt der Versicherungsschutz im Laufe des ersten Halbjahres, wird der schadenfreie Vertrag im neuen Jahr erst einmal in die Klasse SF ½ (120 %) in Haftpflicht eingestuft. Erst im Jahr darauf erreicht er SF 1 mit einer Beitragshöhe von 100 %. Erkundigen Sie sich daher bei der Versicherung nach der Möglichkeit einer Rückdatierung.
Übernahme von Rabatten
Je nach Verwandtschaftsgrad kann bei einem Fahrzeug die erreichte Schadenfreiheitsklasse auf den Versicherungsnehmer umgeschrieben werden. Dieser muss jedoch nachweisen, dass er den Wagen selber gefahren hat. Der übertragenden Person geht der Rabatt in diesem Fall natürlich verloren.
Übrigens: Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden, bleiben Sie je nach Versicherungsgesellschaft bis zu sieben Jahren in der erreichten Schadenfreiheitsklasse.
Kündigung
Jede Autoversicherung kann in der Regel bis spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit (Posteingang beim Versicherer) gekündigt werden. Bei Ablauf zum 1. Januar wäre dies der 30. November. Bei Prämienerhöhungen kann innerhalb von vier Wochen nach der Mitteilung der Beitragserhöhung gekündigt werden. Das gilt jedoch nicht aufgrund einer Höherstufung nach einem Unfall.
Kaskoversicherung
Die Fahrzeug- oder Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs einschließlich der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile entstehen.
Nicht alle Fahrzeug- und Zubehörteile gelten ohne weiteres als mitversichert. Gegen Zuschlag zu versichernde Teile müssen im einzelnen angegeben werden.
Welche Teile - gegen Zuschlag mitversichert werden können (bis 1.000 ? beitragsfrei)- nicht kaskoversicherbar sindergibt sich aus der ?Liste der versicherbaren Fahrzeug- und Zubehörteile", die Bestandteil der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) ist.
Man unterscheidet zwei Arten der Fahrzeugversicherung:
Fahrzeugteilversicherung
Hierbei ist das Fahrzeug versichert gegen:
![]() | Brand oder Explosion
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![]() | Entwendung, insbesondere Diebstahl, unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen, Raub und unter besonderen Umständen auch Unterschlagung
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![]() | unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
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![]() | Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Rehe)
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![]() | Bruchschäden an der Verglasung
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![]() | Brand- oder Schmorschäden der Verkabelung durch Kurzschluss |
Fahrzeugvollversicherung
Hierbei ist das Fahrzeug versichert gegen die gleichen Risiken wie in der Fahrzeugteilversicherung und darüber hinaus
![]() | Unfälle, auch wenn Sie diese selber verschuldet haben; dazu zählen nicht Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden
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![]() | mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen |
Ersetzt werden im Reparaturfall: Erforderliche Wiederherstellungskosten, notwendige einfache Fracht- und sonstige Transportkosten- im Totalschadenfall: Der Wiederbeschaffungswert am Tage des Schadens
Nach dem Motto "neu für alt" entschädigen einige Versicherer, z.B. die DEVK, bei Neukauf innerhalb der ersten 6 Monate ab Erstzulassung für Pkw sogar den Neuwert. Dies gilt bereits dann, wenn die erforderlichen Reparaturkosten 80 % des Neupreises erreichen oder übersteigen.
Eine Anhebung der Selbstbeteiligung kann deutliche Einsparungen bringen. Bei der Fahrzeugteilversicherung gilt eine Selbstbeteiligung (SB) von 150 ? als Regelfall, bei der Vollversicherung ein Selbstbehalt von 325 oder 500 ?, der jedoch eine Teilkasko mit 150 SB einschließt. Deutliche Einsparungen lassen sich auch bei zunehmendem Fahrzeugalter durch den Wechsel von Voll- zu Teilkasko erzielen. Als Faustregel kann ein Fahrzeugalter von zwei bis drei Jahren angesetzt werden, für das sich eine Vollkasko lohnt.
Wie in der Kfz-Haftpflicht trägt der zu erreichende Schadenfreiheitsrabatt auch in der Vollkaskoversicherung zu einem wesentlich niedrigeren Beitrag bei. Je nach Höhe der Schadenfreiheit und nach dem versicherten Fahrzeugtyp kann der Vollkaskoschutz unter Umständen günstiger zu haben sein als eine Teilkaskoversicherung.
Insassen-Unfallversicherung
Über eine Insassen-Unfallversicherung sind alle berechtigten Insassen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs ohne Rücksicht auf ein eigenes Verschulden - Vorsatz ausgenommen - versichert, auch Sie selbst und Ihre Familienangehörigen. Übrigens, Gebrauch bedeutet nicht nur Fahren, sondern auch Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen, Parken, Tanken und sogar Waschen.
Versichert werden können folgende Leistungen:
![]() | Todesfallentschädigung
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![]() | Invaliditätsentschädigung
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![]() | Tagegeld
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![]() | Krankenhaus-Tagegeld und Genesungsgeld |
Schutzbrief
Die Schutzbriefversicherung bietet Ihnen zahlreiche Leistungen entweder als Service oder als Kostenersatz. Dazu gehören:
![]() | Start-, Pannen- und Unfallhilfe
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![]() | Fahrzeugab- und -rücktransport oder -bergung
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![]() | Schadenersatz bei Fahrzeugausfall
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![]() | Krankentransport und Kinderrückholung
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![]() | besondere Serviceleistungen z.B. bei Verlust von Reisedokumenten, Zahlungsmitteln und bei Erkrankung sowie Hilfe in Notfällen. |
Diese Information ist ein Service unseres Partners DEVK.