Baufinanzierung S-Z

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Mit freundlicher Unterstützung der Karlsruher Versicherung

 

Schätzgebühr
Die Schätzgebühr ist eine Gebühr, die für die Schätzung eines Objektes erhoben wird. Die Höhe der Schätzgebühr variiert je nach dem ob die Schätzung durch einen Sachverständigen oder durch die Bank erfolgte. Schätzgebühren sind als Finanzierungskosten sofort steuerlich absetzbar.

Schätzung / Wertgutachten
Die Schätzung (das Wertgutachten) dient finanzierenden Instituten zur Ermittlung des Beleihungswertes eines Objektes. Üblich ist die Erstellung der Schätzung durch einen Sachverständigen (Wertgutachter). In gewissem Umfang können Versicherungen und Banken dagegen die Einschätzung eigenverantwortlich vornehmen.

Schnellsparer
Vergleiche 'Soforteinzahler'.

Schufa
Schufa ist die Abkürzung für: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Kredit- bzw. Darlehensverträge beinhalten in der Regel die sogenannte Schufa-Klausel. Dadurch ist das finanzierende Kreditinstitut berechtigt, von der Schufa Auskünfte über den Kreditnehmer und die Aufnahme und Abwicklung von Krediten zu erhalten. Das Kreditinstitut kann seinerseits verpflichtet sein, der Schufa Auskünfte über die eigene Kreditvergabe zu erteilen.

Sicherheitsabschlag
Der Sicherheitsabschlag ist der Wert, um den der angemessene Wert verringert wird, um den Beleihungswert zu erhalten.

Soforteinzahler / Schnellsparer
Bausparer, die direkt bei Vertragsabschluß die Mindestsparsumme einzahlen, nennt man Soforteinzahler oder Schnellsparer. Sie erhalten nach Ablauf einer relativ kurzen Wartezeit das preisgünstige Bauspardarlehen.

Sonderausgaben Steuerrechtlicher Begriff. Als Sonderausgaben gelten allgemeine Kosten der Lebensführung. Sonderausgaben sind bis zu einer gewissen Höhe von der Summe der Einkünfte absetzbar. Sonderausgaben im Zusammenhang mit der Baufinanzierung sind in § 10e EStG und § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 EStG geregelt.

Staatliche Förderung
Im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gewährt der Staat Finan-zierungshilfen, um den Bau bzw. den Erwerb von selbstgenutzten Eigentumswohnungen oder Eigenheimen zu erleichtern. Das zweite Wohnungbaugesetz (II. WBauG) liefert die Grundlage für die Förderung über den 1.,2. bzw. 3. Förderweg. Diese staatliche Förderung ist an einige Voraussetzungen gebunden, die von den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich festgelegt sind.

Genauere Auskünfte erhalten Sie bei folgenden Behörden:

  • Baden-Württemberg Bürgermeisterämter, Landratsämter
  • Bayern Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter oder kreisfreie Städte)
  • Berlin Wohnungsbau-Kreditanstalt, Bundesallee 210, 1000 Berlin 15
  • Bremen Amt für Wohnung und Städtebauförderung, Breiten Weg 24-26, 2800 Bremen (für Stadt Bremen) Amt für Bauförderung des Magistrats der Stadt Bremerhaven (für die Stadt Bremerhaven)
  • Hamburg Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt, Besenbinderhof 31, 2000 Hamburg 1
  • Hessen Magistrat bzw. Kreisausschüsse
  • Niedersachsen Landkreise, kreisfreie Städte
  • Nordrhein-Westfalen Gemeinde, Kreise, kreisfreie Städte
  • Rheinland Pfalz Landsratsämter, Gemeinde- und Stadtverwaltung
  • Saarland Bestimmte zugelassene Kreditinstitute
  • Schleswig-Holstein Landräte, Oberbürgermeister
  • Neue Bundesländer Zuständige Stellen der Gemeinde und Kreisverwaltung Ein Rechtsanspruch auf Begünstigung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus besteht jedoch nicht.


Teilauszahlungszuschlag
Teilauszahlungszuschläge (Teilvalutierungszuschläge) werden von verschiedenen Kreditgebern erhoben, wenn das Darlehen auf Wunsch des Kunden je nach Baufortschritt in Teilbeträgen aus-gezahlt wird.

Teilbaugenehmigung
Teilbaugenehmigungen sind Baugenehmigungen, die nur für einen bestimmten Bauabschnitt gelten.

Teilbausparsummen
Teilbausparsummen nennen sich die einzelnen Teile eines Bausparvertrages, der bei einem entsprechend vereinbarten Tarif in einzelne Teile zerlegt werden kann. Jeder Teil wird dann wie ein separater Bausparvertrag behandelt. Dadurch wird ein Teil der ursprünglich vereinbarten Bausparsumme schneller zuteilungsreif.

Teilvalutierungszuschlag
Vergleiche 'Teilauszahlungszuschlag'.

Tilgung
Unter Tilgung versteht man die vertraglich vereinbarte regelmäßige Rückzahlung einer langfristigen Schuld in Form von Teilbeträgen (siehe Annuitätendarlehen). Es werden meist Tilgungen von ein oder zwei Prozent der Darlehenssumme vereinbart. Dieser Prozentanteil gilt nur für die Anfangszeit. Gleichzeitig wird ein monatlich oder vierteljährlich zu zahlender Betrag festgelegt, der aus Zins und Tilgung besteht. Durch die laufende Zahlung erhöht sich der Anteil der Tilgung bei sinkendem Zinsanteil. Deshalb ist ein Darlehen mit 1 bzw. 2% Tilgung auch in 30 bzw. 20 Jahren abbezahlt und nicht erst in 100 bzw. 50 Jahren.

Tilgungsdarlehen
Vergleiche 'Annuitätendarlehen'.

Umbauter Raum
Unter dem umbauten Raum versteht man das Bauvolumen eines Gebäudes. Der umbaute Raum ist für das finanzierende Kreditinstitut zur Ermittlung des Beleihungswertes wichtig. Bei der Stellung des Bauantrags ist auch der umbaute Raum anzugeben. Er wird vom Architekten errechnet.

Umschuldung
Unter Umschuldung versteht man die Übernahme von einem oder mehreren Krediten durch einen anderen Kreditgeber. Es wird also ein neuer Kredit aufgenommen, um damit den oder die bestehenden Kredite zurückzuzahlen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt, wenn der Käufer die Grunderwerbsteuer entrichtet hat bzw. wenn er von ihr befreit ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Voraussetzung für die Grundbucheintragung und somit letztlich auch für den Eigentumsübergang.


Valutierung
Unter Valutierung versteht man die Auszahlung des Darlehens bzw. die Auszahlung von Darlehensteilbeträgen. In der Regel erfolgt die Auszahlung nach Baufortschritt und nach Erfüllung aller Auszahlungsvoraussetzungen. Unter Umständen kann die Auszahlung auch auf ein Notaranderkonto erfolgen, damit der Notar die erforderlichen Auszahlungsvoraussetzungen (z. B. Grundschuldeintragung an bedungener Rangstelle, Eigentumsumschreibung) erfüllen kann. Es kann auch - bei Umschuldungen - eine Valutierung auf ein Treuhandkonto bei einem Kreditinstitut erfolgen, wenn dieses Institut die erforderlichen Absicherungen sicherstellt. Mit der Valutierung des Darlehens beginnt die Zahlungspflicht des Darlehensnehmers für den Zins. Ab Vollauszahlung ist üblicherweise auch die Tilgung zu zahlen.

Variabler Zins
Der variable Zins oder veränderliche Zins kann im Gegensatz zum Festzins während der Laufzeit eines Darlehens an den neuen Marktzins angepaßt werden (Zinsgleitklausel). Darlehen mit variablem Zinssatz können in der Regel unter Einhaltung der Kün-digungsfrist von 3 Monaten zu jeder Zeit gekündigt werden.

Vergleichwert
Der Wert von Grundstücken wird mit Hilfe der Preise von vergleichbaren Grundstücken ermittelt. Je aktueller und umfangreicher die Vergleichsdaten sind, desto genauer ist der daraus ermittelte Vergleichswert.

Verkaufswert
Der Verkaufswert ist ein von einem Gutachter ermittelter, dauerhaft erzielbarer Wert des Beleihungsobjektes. Er stellt damit einen vorsichtig ermittelten Wert auf der Basis der voraussichtlich für längere Zeit gesicherten Eigenschaften und Erträge des Objektes dar. Er ist ein Dauerwert und kein Zeitwert wie der sogenannte Verkehrswert.

Verkehrswert
Unter Verkehrswert versteht man den zum Ermittlungszeitpunkt erzielbaren Verkaufspreis eines Grundstückes oder Gebäudes. Der Verkehrswert wird oft als Grundlage für den Kaufpreisvorschlag ermittelt. Die Höhe des Verkehrswertes ist abhängig von der Lage, dem Zustand und dem Ertrag des Objektes und den Verhältnissen am Immobilienmarkt.

Verrechnungsdarlehen
Das Verrechnungsdarlehen oder Versicherungsdarlehen ist eine Form des Festdarlehens, bei der eine Versicherungsgesellschaft Darlehensgeberin ist. Während der Laufzeit des Darlehens werden nur Zinsen gezahlt (Zinsbindungsfrist), die durchweg niedriger als bei Banken sind. Statt der Tilgungszahlungen werden Beiträge für eine Lebensversicherung entrichtet. Bei Fälligkeit der Lebensversicherung wird das Darlehen durch eine ein-malige Zahlung mit Hilfe der Ablaufleistung der Lebensversicherung getilgt. Durch die Überschußbeteiligung kann eine Versicherungssumme abgeschlossen werden, die niedriger ist als das benötigte Nominaldarlehen.

Versicherungen rund ums Haus
Jedes Bauvorhaben ist mit Gefahren z. B. durch Unachtsamkeit, menschliches Versagen oder Witterungseinflüsse verbunden. Versicherungen können zwar nicht vor Schäden schützen, jedoch vor den daraus resultierenden finanziellen Folgen. Wichtige Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in dieser Mappe unter Versicherungen rund ums Haus.

Versicherungsdarlehen
Vergleiche 'Verrechungsdarlehen'.

Vorausdarlehen
Vergleiche 'Bankvorausdarlehen'.

Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung wird oft von Kreditinstituten bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens zur Deckung entstehender Verluste erhoben.

Vorkaufsrecht
Beim Verkauf eines Objektes kann der Vorkaufsberechtigte in einen Kaufvertrag einsteigen. Das heißt, wenn der Vorkaufsberechtigte bereit ist, zu den zwischen Eigentümer und potentiellem Käufer ausgehandelt Bedingungen den Kaufvertrag seinerseits abzuschließen. Z. B. für Mieter von Häusern und Wohnungen, die später einmal verkauft werden sollen ist es sinnvoll, das Vorkaufsrecht zu sichern. Das Vorkaufsrecht sichert das Recht zum Kauf, es verpflichtet aber nicht dazu.

Vormerkung
Die Vormerkung ist eine vorläufige Grundbucheintragung. Durch sie wird das Anrecht auf Eintragung einer Rechtsänderung gesichert (z. B. Auflassungsvormerkungen).

Vorschaltdarlehen
Das Vorschaltdarlehen ist ein Darlehen mit einer Zinsfestschreibungszeit von bis zu zwei Jahren. Die Idee eines Vorschaltdarlehens ist, erst bei günstiger Zinsentwicklung die Zinsfestschreibung auf mehrere Jahre festzulegen. Dies ist während der Laufzeit des Vorschaltdarlehens jederzeit möglich.


Wartezeit
Vergleiche 'Mindestwartezeit'.

Wertgutachten
Vergleiche 'Schätzungen'.

Wertschätzungsgebühren
Vergleiche 'Schätzgebühren'.

Wohnungsbauförderung
Vergleiche 'Staatliche Förderung'.


Zins
Als Zins bezeichnet man das zu entrichtende Entgelt - den Preis - für die Nutzung von Fremdkapital. Der Zins ist außerdem der Preis dafür, daß der Kreditgeber das Risiko trägt, das Geld nicht wieder zu bekommen bzw. daß er das Risiko der Geldentwertung durch Inflation trägt.

Zinsbindungsfrist
Die Zinsbindungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dem der Zins in der vertraglich vereinbarten Höhe festgeschrieben ist. Üblicherweise beträgt die Zinsbindungsfrist fünf bis zehn Jahre, früher konnte jedoch auch eine Festschreibungszeit von bis zu zwanzig Jahren oder sogar für die gesamte Laufzeit des Darlehens gewählt werden. Kurze Festschreibungszeiten empfehlen sich in Phasen hoher Zinsen, lange Festschreibungszeiten entsprechend in Phasen niedriger Zinsen. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wird über die Höhe der Zinsen, zu denen das Darlehen weiter geführt werden soll, neu verhandelt.

Zielbewertungszahl
Die Zielbewertungszahl ist eine von der Bausparkasse immer neu festgelegte Größe, die über die Reihenfolge der Zuteilung von Bausparverträgen entscheidet. Je besser der Geschäftsverlauf der Bausparkasse ist, desto kleiner ist die Zielbewertungszahl und um so mehr Bausparverträge werden relativ schnell zuteilungsreif. Umgekehrt ist es bei verhaltenem Geschäftsverlauf.

Zwangsversteigerung
Die Zwangsversteigerung ist die gebräuchlichste Form der Zwangsvollstreckung bei Immobilien. Sie wird auf Antrag der bzw. des Gläubigers eingeleitet und vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Bezirk, in dem das Grundstück liegt. Zu Zwangsversteigerungen kommt es z. B. wenn Kredite notleidend werden, d. h. wenn der Schuldner rückständig mit den Zahlungen oder zahlungsunfähig ist. Mit dem erzielten Verkaufserlös werden die Forderungen des bzw. der Gläubiger ganz oder zum Teil befriedigt. Beim Erwerb einer Immobilie aus einer Zwangsversteigerung wird der Käufer schon mit der Zuschlagserteilung zum Eigentümer.

Zwischenfinanzierung
Bei der Zwischenfinanzierung handelt es sich z. B. um kurz- bis mittelfristige Kredite, die z. B. aufgenommen werden, wenn Bausparverträge noch nicht zuteilungsreif sind, aber vorher schon finanzielle Mittel benötigt werden oder bei Baudarlehen, die noch nicht auszahlungsreif sind. Der Kredit der Zwischenfinanzierung beläuft sich in Höhe der Bausparsumme bzw. des zugesagten Darlehens. Während der Laufzeit der Zwischenfinanzierung werden nur Zinsen gezahlt und am Ende der Laufzeit wird der Kredit durch die ausgezahlte Bausparsumme bzw. das ausgezahlte Darlehen vollständig getilgt. Zwischenfinanzierung und Vorausdarlehen sind dem Wesen nach ähnlich, nur ist im Gegensatz zum Vorausdarlehen bei der Zwischenfinanzierung das Mindestsparguthaben schon angespart.

 

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