Baufinanzierung H-R

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Herstellungskosten
Herstellungskosten hat, wer als Bauherr ein Gebäude errichtet. Zu den Herstellungskosten zählen:

- Grundstückskosten (bei zeitnahem Erwerb)
- Baukosten
- Baunebenkosten
- Aufwendungen für Außenanlagen

Hypothek
Die Hypothek (s. Grundpfandrecht) dient wie die Grundschuld als Sicherheit für den Darlehensgeber. Durch die Eintragung einer Hypothek in das Grundbuch hat der Darlehensgeber das Recht, seine Forderungen aus dem Erlös einer Zwangsvollstrekkung zu befriedigen. Im Gegensatz zur Grundschuld muß der Darlehensgeber bei einer eingetragenen Hypothek seine Forderungen erst nachweisen. Dadurch ist die Hypothek weniger flexibel zu handhaben als eine Grundschuld und wird deshalb heute auch kaum noch verwendet.

Immobilie
Unter Immobilien versteht man bebaute und unbebaute Grundstücke, also unbewegliche Sachen (im Gegensatz zu Mobilien, beweglichen Sachen), das sind: Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechte sowie Wohnungs- und Teileigentumserbbaurechte.

Kataster
Das Kataster ist das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke einer Gemeinde. Gegen eine Gebühr erhält man beim Katasteramt Auszüge aus dem Kataster, die Auskunft über Lage, Grenzen, Grundstücksgrößen, Gemarkungen, Flur, Flurstücke und Nutzung geben.

Konditionen
Unter Konditionen versteht man die Bedingungen, unter denen ein Darlehen gewährt wird. Zu den Konditionen zählen im allgemeinen: Nominalzins, Disagio, Zinsbindungsfrist, Tilgungssatz und Tilgungsbeginn, Bereitstellungszinsen, Zeitpunkt der Zins- und Tilgungszahlung und -verrechung.

Kostenmiete
Unter Kostenmiete versteht man alle Kosten, die regelmäßig sowohl im Zusammenhang mit dem Unterhalt des Hauses (oder der Wohnung) als auch im Zusammenhang der Finanzierung anfallen.

Lastenzuschuß
Der Lastenzuschuß ist ein vom Staat gewährter Zuschuß zu den Belastungen, die Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Eigenheims zu tragen haben. Die Rechtsgrundlage für den Lastenzuschuß bilden das Wohngeldgesetz und die Wohngeldverordnung. Der Rechtsanspruch auf Lastenzuschuß ist an einige Voraussetzungen geknüpft, wie z. B. Höhe des Jahreseinkommens, zuschußfähige Belastungen etc.

Laufzeit
Unter Laufzeit versteht man die Gesamtdauer von der Darlehensauszahlung bis zu dessen Rückzahlung.

Leistungsverzeichnis
Das Leistungsverzeichnis eines Neubaus umfaßt die Auflistungen und Beschreibungen aller Baumaßnahmen.

Mindestsparguthaben
Unter dem Mindestsparguthaben versteht man den Betrag, der bei einem Bausparvertrag mindestens angespart sein muß, damit das Bauspardarlehen zuteilungsreif wird. Je nach Vereinbarung variiert die Höhe des Mindestsparguthabens zwischen 40% und 50% der Bausparsumme.

Mindestsparzeit
Als Mindestsparzeit oder Mindestwartezeit bezeichnet man die Zeitspanne, die zwischen Vertragsabschluß und Zuteilung des Bauspardarlehens liegen muß. Da die Zeitspanne der Mindestsparzeit mit eineinhalb bis zwei Jahren relativ kurz ist, sind nur Soforteinzahler und diejenigen von der Wartezeit betroffen, die durch Überweisung von relativ großen Summen innerhalb kurzer Zeit ihr Mindestsparguthaben angespart haben.

Mindestwartezeit
Vergleiche 'Mindestsparzeit'.


Nachfinanzierung
Eine Nachfinanzierung kann erforderlich werden, wenn die Kosten des Bauvorhabens höher ausfallen als ursprünglich geplant. Die Nachfinanzierung kann unter Umständen schwierig sein, besonders, wenn die Mehrkosten nicht durch werterhöhende Maßnahmen verursacht wurden, und die Beleihungsgrenzen im ursprünglichen Finanzierungsplan weitgehend ausgeschöpft waren.

Nachrangige Hypothek / zweite Hypothek
Unter nachrangiger Hypothek oder zweiter Hypothek versteht man den Darlehensbetrag, der über die erste Hypothek hinaus noch vergeben wird. Zur Absicherung dieses Darlehensbetrages wird ein Grundpfandrecht in das Grundbuch eingetragen. Dieses Grundpfandrecht rangiert im Rang jedoch hinter bereits bestehenden Grundpfandrechten. Dadurch ist das Risiko für den Kreditgeber höher, was die nachrangige Finanzierung oft teurer macht als erststellige Finanzierungen. Es wird häufig auch eine zusätzliche Absicherung, z. B. eine Bankbürgschaft verlangt. Bauspardarlehen werden im allgemeinen als zweite Hypothek im Grundbuch eingetragen.

Nettodarlehen
Unter dem Nettodarlehen versteht man den Darlehensbetrag, der letztlich ausgezahlt wird, also Nominalbetrag des Darlehens abzüglich Disagio, bzw. Nominalbetrag des Darlehens mal Auszahlungssatz.

Nichtabnahmeentschädigung
Bei Nichtabnahme eines zugesagten Darlehens muß in der Regel eine Nichtabnahmeentschädigung entrichtet werden. Sie dient der Bank zur Deckung ihres Aufwands, der ihr durch die Beschaffung des Darlehensbetrages entstanden ist und zur Deckung des eventuellen Zinsverlustes, wenn bei neuer Hypothekenvergabe die Zinsen für die Bank niedriger sind.

Nominalbetrag
Unter dem Nominalbetrag versteht man den vertraglich vereinbarten Darlehensbetrag. Nominalzins und Tilgung richten sich nach der Höhe des Nominalbetrages.

Nominalzins
Unter dem Nominalzins versteht man den Zins, der auf Basis des Nominalbetrages errechnet wird.

Notaranderkonto
Das Notaranderkonto ist ein Bankkonto, das auf den Namen des Notars lautet. Es dient z. B. der vorübergehenden treuhänderischen Verwahrung des Kaufpreises, solange der Käufer noch nicht im Grundbuch eingetragen ist.

Notarielle Beurkundung
Eine notarielle Beurkundung ist die schriftliche Bestätigung des Notars, daß Personen in seinem Beisein ihre Willenserklärungen abgegeben haben. Gemäß Beurkundungsgesetz kann kein Grundstücksgeschäft ohne notarielle Beurkundung rechtswirksam abgeschlossen werden (z. B. Kaufvertrag für ein Grundstück).


Pfandrecht
Pfandrecht an Immobilien: Vergleiche 'Grundpfandrecht'.

Policendarlehen
Unter Policendarlehen versteht man die Vorauszahlung eines Teils der Lebensversicherungssumme in Form eines verzinslichen Darlehens. Die Höhe des Darlehens wird durch den Rückkaufswert der Versicherung bestimmt. Policendarlehen sind zinsgünstiger als Verbraucherkredite, zudem werden sie ohne zusätzliche Sicherheiten gewährt. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Policendarlehen.


Rang
Vergleiche 'Erster Rang'.

Realkredit
Unter Realkredit versteht man ein Darlehen, das durch eine Hypothek oder Grundschuld abgesichert ist.

Regelsparbetrag
Der Regelsparbetrag ist die vertraglich geregelte Mindestsparleistung, die regelmäßig für einen Bausparvertrag erbracht werden muß.

Restschuld
Unter Restschuld versteht man den Darlehensbetrag, der nach Ablauf der Zinsbindungsfrist noch zu tilgen ist.

Roter Punkt
Vergleiche 'Baugenehmigung'.

 

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