Lexikon Lebensversicherung D-H

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Mit freundlicher Unterstützung der ASPECTA

 

Darlehenstilgung

Ablösen eines Darlehens/Kredites durch begleichen der Restschuld.

 

Deckungskapital
Die nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich angesammelt werden, bilden das Deckungskapital des Lebensversicherungsvertrages. Den meisten Kapitalversicherungs-Verträgen liegt ein gezillmertes Deckungskapital zugrunde. Kündigt man den Vertrag vorzeitig, erhält man den Rückkaufswert, auch Rückvergütung genannt, ausbezahlt. Der Rückkaufswert setzt sich aus dem üblicherweise um einen geringen Kostenabschlag (Stornoabschlag) verringerten Deckungskapital und den Überschußanteilen zusammen.

 

Dienstunfähigkeit
D. ist nur dann zu bejahen, wenn ein Beamter aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes in keinem Amt des öffentlichen Dienstes eingesetzt werden kann.

 

Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt auf das Leben des Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab, aus der der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind. (Ist das Unternehmen bezugsberechtigt, liegt eine Rückdeckungsversicherung vor.) Träger der Versorgung ist hier das Versicherungsunternehmen (mittelbare Versorgung). Die Versicherungsleistung wird durch die Beitragszahlung vorausfinanziert. Die Arbeitgeberbeiträge sind Betriebsausgaben, stellen beim Arbeitnehmer aber zugeflossenen Lohn dar ( Pauschalversteuerung).

 

Dynamik
Das ist eine planmäßige, automatische (mit Beginn des neuen Versicherungsjahres) Erhöhung der Beiträge und damit der Versicherungssumme, um die Kaufkraft zu erhalten.
Die Erhöhung erfolgt durch einen fest vereinbarten Prozentsatz von mind. 5% und höchstens 10% des Vorjahresbeitrages oder um den Steigerungssatz des Höchstbeitrages der gesetzlichen Rentenversicherung von mind. 5% p.a.. Es ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, aber es wird ein neues Eintrittsalter berechnet. Der Versicherungsnehmer kann zweimal hintereinander auf eine Anpassung verzichten, ohne daß der Anspruch auf eine Dynamik wegfällt. Danach ist eine dynamische Anpassung nur nach erneuter Gesundheitsprüfung möglich.
Der Einschluß einer Dynamik erfolgt maximal bis zum 65. Lebensjahr.

 

 

 

 

Einmalbeitrag
Bei Vertragsabschluß wird ein einmaliger Beitrag für die gesamte Laufzeit gezahlt. Die rechnungs- und außerrechnungsmäßigen Zinsen aus der Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag sind auch dann kapitalertragsteuerpflichtig, wenn die sonstigen Voraussetzungen für eine Kapitalertragsteuerfreiheit erfüllt sind.

 

Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit ist gegeben, wenn die versicherte Person infolge Krankheit oder anderer Gebrechen oder von Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte auf nicht absehbare Zeit (mindestens 6 Monate) eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben oder nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erzielen kann.

 

Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV)
Lebensversicherung auf Investmentbasis als Form sachwertgesicherter Lebensversicherung. Eine gemischte Lebensversicherung die auf Basis von Anteilen eines Sondervermögens, speziell eines oder mehrerer Investmentfonds durchgeführt wird. Bietet anders als die konventionelle Lebensversicherung die Chance eines Wertzuwachses (Kurssteigerungen), aber auch das Risiko der Werteinbuße. Das Risiko kann zum Ablauf hin deutlich minimiert werden.

 

 

Gesundheitsprüfung
Eine G. ist i. a. die Voraussetzung für den Abschluß einer Lebensversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen der zu versichernden Person. Ärztliche Untersuchungen sind bei Vertragsabschluß i. d. R. erst ab einer Versicherungssumme in Höhe von DM 250.000,- oder bei höherem Eintrittsalter üblich. Die Schweigepflichtentbindungserklärung steht im Antrag, die besagt, daß der Kunde mit seiner Unterschrift den Versicherer ermächtigt, für bestimmte Zeiten die Angaben zu seiner Gesundheit bzw. Vorerkrankungen bei Ärzten, Krankenhäusern usw. zu prüfen.

 

Gewinnausschüttung
Der Versicherer muß mindestens 90% seines erwirtschafteten Gewinnes an den Versicherungsnehmer abführen. Die Ergebnisquellen für den erwirtschafteten Gewinn sind Rationalisierungs-, Zins-, Sterblichkeits- und Stornogewinne. Der Versicherer kann in Form einer Direktgutschrift, einer Rückstellung für Beitragsrückerstattung oder in einer Mischung beider Formen den Versicherungsnehmer am Gewinn beteiligen.

Direktgutschrift :
Bei der Direktgutschrift wird dem Versicherungsvertrag ein bestimmter Prozentsatz des Deckungskapitals im laufenden Jahr (i.d.R zwischen 0,5% und 2%) oder 35% des auf ihn fallenden Überschußanteils sofort gutgeschrieben.

Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) :
Bei der Rückstellung für Beitragsrückerstattung erfolgt eine Zuordnung nicht unmittelbar zu dem einzelnen Vertrag.
Die im Geschäftsjahr anfallenden Überschüsse (Jahresüberschuß) werden der Gewinnreserve (Rückstellung für Beitragsrückerstattug) zugeführt.
Dem einzelnen Vertrag wird dann aus dieser Gewinnreserve eine geschäftsplanmäßige (vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zu genehmigende) Überschußzuweisung zugeführt.
Diese Vorgehensweise führt zu einer konstanteren Gewinnbeteiligung, da die Schwankungen der Überschüsse in den einzelnen Jahren aufgefangen werden.

Methoden der G. sind folgende:

  • Erhöhung der Ablaufleistung (verzinsliche Ansammlung)
  • Bonussystem
  • Dynamik
  • Laufzeit-Verkürzung
  • Barauszahlung
  • Verrechnung mit laufender Prämie (Sofortüberschuß)


Gruppenversicherung
Versicherung einer Personenmehrheit durch einen Versicherungsvertrag, bei dem die Gruppenleitung die Beiträge bei den versicherten Mitgliedern oder Arbeitnehmern einzieht und geschlossen an den Versicherer abführt.
Die Voraussetzungen für den Abschluß eines Gruppenversicherungsvertrages ergeben sich aus den Richtlinien des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV). Der zu versichernde Personenkreis muß nach objektiven Merkmalen aus der Gesamtbelegschaft ausgewählt werden (z. B. Lebensalter , Personenstand, berufliche Stellung etc.).
Die Umschreibungen dieses Personenkreises sind im Vertrag festzulegen. Bei einer Beteiligungsquote von mindestens 90% können sowohl der rabattierte Einzeltarif als auch der Firmengruppentarif angewendet werden. Auf eine Gesundheitsprüfung wird bis zu einer vom Versicherungsunternehmen festgelegten Grenze verzichtet (ausgenommen bei einer BUZ oder BU), wenn weder eine Gegenauslese zu befürchten ist, noch einzelne zu versichernde Personen ein besonderes Risiko darstellen.
Bei einer Beteiligungsquote von weniger als 90%, aber mindestens 50%, kann nur der rabattierte Einzeltarif angewandt werden. Eine Gesundheitsprüfung findet meist auf dem vereinfachten Gesundheitsfragebogen statt.
Bei Berufsverbänden müssen wenigstens 100 Mitglieder versichert werden, diese Anzahl muß mindestens 50% eines objektiv zu umschreibenden Personenkreises entsprechen. Angewandt werden kann aber nur der rabattierte Einzeltarif. Der zu versichernde Personenkreis muß nach einheitlichen Leistungen versichert werden, d. h. entweder müssen für den gesamten, objektiv umschriebenen Personenkreis die Versicherungssummen oder die Beiträge gleich sein.
Sollten die Leistungen nach Berufsgruppen gestaffelt werden, ist es auch möglich, mehrere Gruppen zu bilden, z. B. Geschäftsführer, kaufmännische Angestellte, gewerbliche Angestellte; dabei ist die Leistung für jede dieser Gruppen auch wieder einheitlich festzulegen. Zusatzversicherungen können nur für den gesamten zu versichernden bzw. für einen ausgewählten, objektiv umschriebenen Personenkreis eingeschlossen werden. Eine Sonderform der Gruppenversicherung stellt die Sammelinkasso Versicherung dar.

 

Herabsetzen der Versicherungssumme
Durch die Herabsetzung lassen sich die Beiträge verringern.

 

Hinterbliebenen-Zusatzversicherung (HZV)
Die HZV ist eine Zusatzversicherung zur Rentenversicherung, die hierbei als Hauptversicherung bezeichnet wird. Im Falle des Todes der versicherten Person wird über die HZV die Rente an eine vorher bestimmte Person lebenslang fortgeführt.

 

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