Lexikon Lebensversicherung R

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Rationalisierungsgewinne
Gewinne, die dadurch erzielt werden, daß ein Versicherungsunternehmen geringere Verwaltungskosten als die in dem Beitrag festeingerechneten Kostenbestandteile hat.

 

Rechnungszins
Der Rechnungszins stellt eine für alle Lebensversicherungs-Unternehmen in Deutschland verbindliche Mindestverzinsung dar. Abhängig vom Tarif und/oder dem Versicherungsvertragsbeginn(-jahr) liegt/lag die Mindestverzinsung zwischen 3% und 4%, die in jedem Fall während der gesamten Versicherungsdauer von dem Lebensversicherungs-Unternehmen erzielt werden muß, damit die vereinbarte Leistung bei unveränderbaren Beiträgen auch tatsächlich erbracht werden kann. Der Rechnungszins wird von Anfang an in den Sparbeitrag eingerechnet, d.h. der Beitrag (die Prämie) verringert sich für den Versicherungsnehmer.

 

Rechtspflichten
R. sind Pflichten des Versicherers und Versicherungsnehmers, die bei Nichterfüllung gerichtlich einklagbar sind, da sie im Interesse der Gefahrengemeinschaft liegen. Der Versicherer hat die Pflicht, bei Annahme des Antrages, zur Policenausstellung und zur Leistung bei Fälligkeit. Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht zur Prämienzahlung.

 

Rendite
Angabe des jährlichen Ertrags in Relation zum investierten Kapital.

 

Rentenversicherung
Sie ist eine Versicherung mit vertraglich von vornherein auf Rentenzahlungen gerichteten Leistungen. Bei der RV können gleichbleibende Renten vorgesehen sein, aber auch steigende oder fallende. Die gebräuchlichste Form der privaten Rentenversicherung ist die Leibrente. Sie wird bis Lebensende der versicherten Person bezahlt. Es ist möglich, Witwen- und Waisenrenten einzuschließen. Die Leibrente kann durch laufende Beitragszahlungen (aufgeschobene Leibrente) oder durch Zahlung eines Einmalbeitrags (aufgeschobene oder sofort beginnende Leibrente) erworben werden.
Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht kann vor Ablauf der Aufschubzeit (vertraglich z.B. spätestens 3 Monate vor Ablauf) anstelle der Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung beantragt werden, fühestens aber nach Ablauf von zwölf Jahren. Beträgt die Aufschubdauer lediglich zwölf Jahre, dann kann das Kapitalwahlrecht frühestens fünf Monate vor Ablauf ausgeübt werden.

 

Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung ist eine spezielle Form der Risikoversicherung und dient der Absicherung von Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge passen sich jeweils (üblicherweise jährlich) der abzusichernden Hypotheken- oder Kredithöhe an. Im Todesfall wird mit der Versicherungsleistung der restliche Kredit getilgt.

 

Risikobegrenzung

  • Risikozuschlag auf die Prämie
  • Ausschluß bestimmter Todes- oder Invaliditätsursachen
  • Begrenzung der Dauer bei BUZ oder BU
  • (Abgrenzung hoher Invaliditäts-Wahrscheinlichkeiten in hohen Lebensaltern.)
  • Staffelung der Versicherungssumme
  • (Z. B. unmittelbar nach schweren Operationen, die nach Heilung aber kein erhöhtes Risiko mehr darstellen.)
  • Ausschluß von Anpassungen (Dynamiken)
  • Ablehnung des Antrages
  • Zurückstellen des Antrages
  • (Entspricht einer Ablehnung. Der Antrag wird aber nach bestimmter Zeit erneut geprüft.)
  • Ausschluß von Zusatzversicherungen
  • (Bei ausschließlich hohen Invaliditäts- oder Unfall-Wahrscheinlichkeiten.)
  • Rückversicherungen
  • Mitversicherungen

 

 

Risikobeurteilung
Der Versicherer kann anhand der Antragsfragen, Gesundheitsberichte, Statistiken, Sonderwagnisauskünften usw. das zu versichernde Risiko einschätzen (normales, erhöhtes oder abzulehnendes Risiko).

 

Risikoversicherung
Die Risikolebensversicherung, auch kurz Todesfallversicherung genannt, wird nur im Todesfall ausgezahlt. Sie dient vor allem der preisgünstigen Absicherung junger Familien mit Kindern wenn der "Hauptverdiener" stirbt. Man kann bei Abschluß dieser Versicherung bereits ein Umwandlungsrecht vereinbaren. Dann kann man später ohne erneute Gesundheitsprüfung die Risikolebensversicherung innerhalb von 10 Jahren nach Vertragsabschluß in eine kapitalbildende Lebensversicherung umwandeln. Bei der Aufnahme hoher finanzieller Verpflichtungen, wie z. B. Hypotheken- (siehe auch Restschuldversicherung) oder Ratenkrediten wird diese Absicherung zumeist schon von dem Kreditgeber verlangt. Unabhängig davon, erreicht man mit dieser Absicherung, daß das Erbe nicht durch die Kreditaufnahme geschmälert wird, bzw. keine evtl. Überschuldung eintritt. Kapital wird bei dieser Versicherungsform nicht gebildet.

 

Risikozusatzversicherung
Eine Risiko-Zusatzversicherung bewirkt eine Erhöhung des Todesfallschutzes der versicherten Person über den Rahmen des zugrundeliegenden Kapitaltarifes hinaus. Im Versicherungsfall wird also nicht nur die Todesfallsumme des Kapitaltarifes fällig, sondern auch die Versicherungssumme der Risiko - Zusatzversicherung. Sie kann nur als Zusatz zu einer Kapitallebensversicherung abgeschlossen werden.

 

Risikozwischenversicherung
Für die Dauer von ein bis zwei Jahren kann vereinbart werden, daß der Sparvorgang, den eine gemischte Kapitalversicherung enthält, ruht. Nur der Teil des Beitrags, der dem Risikoschutz der versicherten Person dient, wird bezahlt.

 

Ruhen des Vertrages
Ruhen kann ein Lebensversicherungs-Vertrag nur dann, wenn bereits für eine gewisse Zeit Beiträge - wenigstens für ein bis zwei Jahre - geleistet worden sind. Außerdem kann ein Vertrag nicht länger als ein Jahr ruhen.

 

Rückdatierung
Zurückverlegung des technischen Beginns, also des Prämienzahlungszeitraumes, bei kapitalbildenden Lebensversicherungen. Dadurch wird ein früheres Eintrittsalter und somit günstigere Beiträge erreicht. Aus steuerlichen Gründen ist diese Option wenig sinnvoll! Zur steuerfreien Auszahlung der Versicherungssumme bei Fälligkeit darf, neben anderen steuertechnischen Merkmalen, zwischen technischem Vertragsbeginn und der Einlösung des Vertrages (Bezahlung der Erstprämie) maximal ein Zeitraum von drei Monaten liegen.

 

Rückkaufswert
Der bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung zu erstattende Betrag wird Rückkaufswert oder Rückvergütung genannt. Im ersten Jahr nach Vertragsabschluß ist i. d. R. noch kein Rückkaufswert vorhanden.
Da der Versicherer das Todesfallrisiko trägt und für die Vertragseinrichtung und -verwaltung Kosten anfallen, kann dem Kunden aber auch bei einer späteren Kündigung nicht die Summe der gezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Erst gegen Ende des Vertrages übersteigt der (garantierte) Rückkaufswert im Normalfall die Summe der gezahlten Beiträge. Durch die Überschußanteile wird jedoch erheblich früher ein Rückkaufswert erreicht, der über der Summe der eingezahlten Beiträge liegt. Bei einigen Versicherungsunternehmen kann bei bestimmten Tarifen für diesen Zeitpunkt die Fälligkeit der Versicherungsleistung vereinbart werden (Abrufphase).
Mindestrückkaufswert: Der Versicherungsnehmer erhält mindestens 65% der ab dem zweiten Versicherungsjahr gezahlten Beiträge (Rückkaufswert-Modell 1) bzw. der Versicherungsnehmer erhält mindestens 50% der ab dem Beginn gezahlten Beiträge (Rückkaufswert-Modell 2).

 

Rücktritt
Auflösung eines Vertrages für die Zukunft. Einerseits wirkt der Rücktritt wie eine Kündigung, andererseits haben sich grundsätzlich die Vertragsparteien alle in der Vergangenheit gewährten Leistungen zurückzugewähren. Gründe, die den Versicherer dazu bewegen, vom Vertrag zurückzutreten, können z.B. Obliegenheitsverletzungen sein.

 

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