Just married! Was Eheleute über Versicherungen wissen sollten

Frisch Vermählte denken eher an Flitterwochen als an Versicherungen. „Zugegeben, romantisch ist das Thema Versicherungsschutz nicht, trotzdem sollten sich Brautpaare auch damit beschäftigen“, sagt Andreas Meinhardt vom Verband öffentlicher Versicherer, „denn sie können möglicherweise Geld sparen.“ Manche Versicherungen bestehen doppelt, manche gelten für beide Ehepartner, manche verschlingen unnötig Geld und andere sollten zusätzlich abgeschlossen werden. Auch steuerlich ändere sich durch die Heirat einiges, meint Meinhardt.

 

Ehepaare können ihre monatliche Steuerlast verringern, wenn sie die richtigen Einkommenssteuerklassen wählen. Welche Kombination die bessere ist, hängt davon ab, ob beide berufstätig sind oder nur ein Ehepartner. Wenn beide verdienen, können sie wählen: entweder nehmen beide Steuerklasse IV oder einer Steuerklasse III und der andere V. Je nachdem wie unterschiedlich die Einkommen sind, kann sich die Wahl der Steuerklassen auf die Steuerlast auswirken. Hilfe gibt ein Merkblatt des Bundesfinanzministeriums. Es enthält eine Einkommenstabelle und kann unter bundesfinanzministerium.de heruntergeladen werden.

 

Wer heiratet, verpflichtet sich, für den anderen zu sorgen – wenn es darauf ankommt auch finanziell. „Falls noch nicht geschehen, sollten sich die Brautleute Gedanken um den Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz machen“, empfiehlt Andreas Meinhardt. Das ist besonders dann wichtig, wenn einer finanziell vom anderen abhängig ist. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Verlust der Arbeitskraft ab. Der Staat bietet hier keinen ausreichenden Schutz, wenn der erlernte Beruf nicht mehr in vollem Umfang ausgeübt werden kann. Das gilt vor allem für nach dem 1. Januar 1961 Geborene. Sie haben keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, sondern nur noch auf eine Erwerbsminderungsrente. Die zahlt höchstens noch 35 bis 40 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Als Zusatzversicherung lässt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostengünstig mit einer Renten- oder Kapital-Lebensversicherung kombinieren.

 

Eine Lebensversicherung schützt die Hinterbliebenen. Welche Form der Lebensversicherung Sinn macht, hängt von den Lebensumständen ab. „Möglich ist eine reine Vorsorge für den Todesfall über die Risikolebensversicherung oder in Kombination mit einer Altersvorsorge als kapitalbildende Lebensversicherung“, so Meinhardt weiter. Empfehlenswert ist auch die verbundene Lebensversicherung; sie sichert die Partner gegenseitig ab. Stirbt einer, erhält der andere die Versicherungssumme. Bestanden schon Lebensversicherungsverträge vor der Hochzeit, so ändert sich durch die Heirat zunächst nichts, denn die Verträge sind personengebunden. Soll der Ehepartner als bezugsberechtigte Person eingetragen werden, so ist das problemlos möglich.

 

Für Ehepaare genauso wichtig wie für Singles ist die private Haftpflichtversicherung. Denn für selbst verschuldete Sach- oder Personenschäden kann der Verursacher unbegrenzt haftbar gemacht werden. Das kann Existenz bedrohende Ausmaße annehmen. Hat jeder Ehepartner bereits eine private Haftpflichtversicherung, dann ist das eine zuviel. Es genügt bei Paaren – das gilt auch für Lebensgemeinschaften ohne Trauschein – ein Vertrag für beide. Der jüngere Vertrag kann meist problemlos gekündigt werden. Das gleiche gilt grundsätzlich auch für die Rechtsschutzversicherung.

 

Das Schöne an Hochzeiten sind sicherlich die vielen Geschenke. Familie und Freunde legen sich ins Zeug – da kann schon einiges an Wert zusammenkommen. Sei es der wertvolle Familienschmuck oder das teure Tafelsilber. Fest steht, dass durch die Hochzeit der Wert des Hausrats steigt. Die Versicherungssumme der Hausratversicherung sollte dann entsprechend angepasst werden. Die Hausratversicherung sichert Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Keinen Einfluss hat die Heirat auf eine bestehende Unfallversicherung. Sie ist personenbezogen.