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Was ist vor dem Abschluß zu beachten?
Bei einem Vergleich der privaten Krankenversicherer sollten Sie genau festlegen, welche Leistungen Sie haben möchten, erst dann können Sie einen Preisvergleich vornehmen. Fragen Sie auch danach wann die letzten Preiserhöhungen gemacht wurden. Wichtig: Die Angaben der Gesundheitsprüfung im Antrag müssen sehr sorgfältig ausgefüllt werden, sonst kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Welche Leistungen kann ich von einer privaten Krankenversicherung erwarten?
Wie funktioniert eine private Krankenversicherung?
Private Krankenversicherungen berechnen ihre Beiträge nach dem tatsächlichen Krankheitsrisiko und sind einkommensunabhängig. Die PKV sieht vor, dass die einzelnen Altersgruppen ihre Aufwendungen selber finanzieren. Somit hat die sich abzeichnende Bevölkerungs-Entwicklung keinerlei Einfluß auf die Beitragsentwicklung. Der Markt ist heiß umkämpft. So werben die Privaten Versicherer bereits mit günstigen Studententarifen, um damit Studierende frühzeitig zu binden. Der Leistungsumfang ist dabei oft erheblich besser als bei der gesetzlichen KV: Häufig entfallen Zuzahlungen, die Ärzte können höhere Sätze und zusätzliche Leistungen abrechnen und Auslandsaufenthalte sind mit abgedeckt. Die Nachteile scheinen im Vergleich dazu gering: So muß der Versicherte gegenüber dem Arzt oft in Vorleistung treten, was ein Finanzpolster voraussetzt. Auch ist die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenversicherung ohne Statusänderung sehr schwierig, was sich bei sinkenden Einkünften wegen der einkommensunabhängigen Berechnungsweise negativ auswirken kann. Um das im Alter ansteigende Krankheitsrisiko abzudecken, werden in der PKV von Anfang an Altersrückstellungen angespart, somit bleibt die PKV auch im Alter bezahlbar.
Wo liegen die Unterschiede zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung?
Die Unterschiede liegen in erster Linie im angebotenen Leistungsspektrum und in den Kosten. Die PKV bietet mehr und umfassendere Leistungen als die GKV. Da die PKV dabei nach anderen Kriterien ihre Beiträge errechnet, spielen die Bevölkerungs-Entwicklungen keine Rolle (im Gegensatz zur GKV). Im Unterschied zur GKV wird die PKV vorrangig von einzeln versicherten Personen in Anspruch genommen. Da jedes Mitglied einzeln versichert werden muß, ist die PKV für Familien zu teuer. Auch das monatliche Mindest-Bruttoeinkommen (von über 3.375 Euro) stellt für viele Arbeitnehmer eine unüberwindbare Hürde dar. Die PKV stellt zudem Gesundheitsfragen, die auf jeden Fall wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Hier obliegt es den Versicherungsunternehmen auch einen Antragsteller gegebenenfalls abzulehnen. Des weiteren bietet die PKV mehr Leistungen als die GKV.Während der PKV das Äquivalenz-Prinzip zu Grunde liegt, kommt ein Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei der GKV grundsätzlich nicht zum Tragen. Die Beiträge werden nach dem Einkommen berechnet, eine Beziehung zum Umfang des Versicherungsschutzes besteht daher nicht.
Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung bietet in erster Linie Vorteile für Einzelpersonen.Denn in der privaten Krankenvollversicherung müssen im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung alle Personen einzeln versichert werden. Für eine(n) Familienvater (oder -mutter) mit mehreren Kindern, der/die allein erwerbstätig ist lohnt sich eine private Krankenvollversicherung also nicht. Die private Krankenvollversicherung ist immer preiswerter und leistungsstärker als die gesetzliche Krankenversicherung.
Wer kann überhaupt eine private Krankenversicherung abschließen?
In der privaten Krankenvollversicherung müssen im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung alle Personen einzeln versichert werden. Für eine(n) Familienvater (oder -mutter) mit mehreren Kindern, der/die allein erwerbstätig ist lohnt sich eine private Krankenvollversicherung also nicht. Wenn Sie sich nur alleine absichern müssen, dann ist die private Krankenvollversicherung immer preiswerter und leistungsstärker als die gesetzliche Krankenversicherung
Wie werden die Beiträge der privaten Krankenversicherung kalkuliert?
Die gesetzliche Krankenversicherung (PKV) kalkuliert ihre Beiträge auf der Basis des Umlageverfahrens, so dass in Zukunft immer weniger junge Beitragszahler den immer größer werdenden Anteil an älteren Menschen finanzieren müssen. Die private Krankenversicherung sieht hingegen vor, dass die einzelnen Altersgruppen ihre Aufwendungen selber finanzieren. Somit hat die sich abzeichnende Bevölkerungs-Entwicklung keinerlei Einfluß auf die Beitrags-Entwicklung in der PKV. Die Beiträge werden wie bei der Lebensversicherung auf versicherungs- mathematischer Grundlage berechnet.
Dies bedeutet, dass eine Altersrückstellung gebildet wird. Diese deckt das ansteigende Krankheitsrisiko des alternden Versicherungsnehmers ab. Dieser zahlt mit seinem Beitrag nicht nur den Risikoanteil für das gegenwärtige Krankheits-Risiko, sondern auch einen Sparanteil für das mit dem Alter ansteigende Krankheitsrisiko. Ein Teil des Beitrags wird von Anfang an als Altersrückstellung verzinslich angespart. Dieses Geld steht dann im Alter zur Deckung der entsprechend höheren Leistungen zur Verfügung. Maßgeblich für die Berechnung der Beiträge in der PKV ist das Äquivalenzprinzip.
Demnach besteht eine enge Beziehung zwischen der Beitragshöhe und dem Versicherungsschutz. Je umfassender der Versicherungsschutz, die Versicherungsleistungen, desto höher sind auch die Beiträge in der privaten Krankenversicherung. So ist z.B. ein Versicherungsschutz, der im Krankenhaus auch die Unterbringung im Einbettzimmer umfaßt, teurer als ein Versicherungsschutz, der nur die Unterbringung im Mehrbettzimmer einschließt. Die Beiträge in der Privatkrankenversicherung hängen auch vom Lebensalter bei Versicherungsbeginn ab. Je früher sich jemand für einen Versicherungsschutz in der PKV entscheidet, desto niedriger sind die Beiträge.
Ein weiterer Aspekt ist der Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung. Bereits vorhandene Erkrankungen sind, versicherungstechnisch gesprochen, zusätzliche Gesundheitsrisiken, die nach dem Äquivalenzprinzip oft nur dann versichert werden können, wenn für das zusätzliche Risiko auch zusätzliche Beiträge (Risikozuschläge) bezahlt werden. Für einen zusätzlichen Versicherungsschutz wird auch ein risikogerechter Mehrbeitrag berechnet. Es kommt immer auf die Verhältnisse zu Beginn eines Versicherungsvertrages an. Diese sind Grundlage für die Beitragsberechnung.
Treten zu einem späteren Zeitpunkt neue risikorelevante Tatbestände auf – insbesondere durch Verschlechterung des Gesundheitszustandes –, dann hat das keine Auswirkungen auf die Beiträge.
Kann ich meine gesetzliche Krankenversicherung durch eine private Absicherung ergänzen?
Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung kann jeder abschließen. Die meisten Versicherer bieten folgende Leistungen:
Wo liegt der Unterschied zwischen einer Kranken-Vollversicherung und einer Kranken-Zusatzversicherung?
Eine Zusatzversicherung ist eine private Krankenversicherung, die zusätzlich zu einer (gesetzlichen) Grundversicherung abgeschlossen werden kann und darüber hinausgehenden Versicherungsschutz bietet. Die Krankenvollversicherung hingegen bietet einen umfassenden und vollständigen Versicherungsschutz. Sie wird nicht zusätzlich abgeschlossen, sondern zählt als „voller“ Versicherungsschutz.
Wie kann ich im Ausland entstehende Krankheitskosten versichern?
Am besten schließen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung ab. Sie sieht eine Erstattung der Heilbehandlungskosten bei vorübergehenden Reisen im europäischen und außereuropäischen Ausland vor. Zu den Erstattungsleistungen gehören meist :
Habe ich als privat versicherter Arbeitnehmer Anspruch auf einen Arbeitgeber-Zuschuß?
Arbeitnehmer, die wegen Überschreitung der Jahresarbeitsverdienstgrenze (über 3.375 Euro) versicherungsfrei sind, erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuß zu ihrem Kranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeitrag. Der Zuschuß des Arbeitgebers richtet sich derzeit nach der Höhe des Beitragssatzes der zuständigen Krankenkasse. Dabei gilt, dass der Arbeitgeber bei privat versicherten Arbeitnehmern die Hälfte des Beitrages, der bei einer Mitgliedschaft in der für ihn zuständigen Krankenkasse zu zahlen wäre, höchstens jedoch die Hälfte des Betrages, den der Arbeitnehmer tatsächlich zu zahlen hat, als Zuschuß aufbringen muß. Erforderlich ist lediglich, dass der Versicherungsschutz Leistungen enthält, die auch die gesetzliche Krankenversicherung kennt.
Ab dem 1.1.2002 beträgt der maximale Arbeitgeberanteil für privat krankenversicherte Arbeitnehmer in den alten Bundesländern 227,81 Euro und in den neuen Bundesländern 232,88 Euro. Wird von dem Arbeitnehmer die Jahresarbeitsverdienstgrenze unterschritten und bleibt dieser trotzdem weiterhin in der privaten Krankenversicherung, so ist der maximale Arbeitgeberzuschuß anhand des durchschnittlichen Beitragssatzes von seinem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu errechnen und zu halbieren.
Bekomme ich als Renter einen Zuschuß zu meiner privaten Vollversicherung?
Privat versicherte Rentner erhalten zusätzlich zur Rente einen Beitragszuschuß. Dieser beträgt ab dem 1.7.1997 6,65% (neue Bundesländer 6,85%) der Rente. Der Zuschuß muß beim Rentenversicherungsträger beantragt werden.
Bleibt meine private Krankenversicherung auch im Alter bezahlbar?
Die Altersstruktur der Bevölkerung ändert sich in den nächsten Jahrzehnten dramatisch. Heute ist jeder fünfte Bürger älter als 60 Jahre; im Jahr 2030 wird dies bereits jeder dritte sein. Die Zahl der über 80jährigen steigt kontinuierlich an, ihre Zahl wird sich bis zum Jahr 2030 um fast verdoppeln. Gleichzeitig sinkt die Gesamtbevölkerung bis zum Jahr 2030 um zehn Prozentpunkte. In der privaten Krankenversicherung gibt es (im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung) grundsätzlich keine Verschiebung der Beiträge auf andere Generationen. Versicherungsmathematisch bringt jeder Jahrgang die Krankheitskosten für seinen Jahrgang auf. Die älteren Versicherten sind daher prinzipiell nicht auf die Zahlungsfähigkeit der jüngeren Generation angewiesen. Durch die sogenannten Altersrückstellungen sind die Privatversicherten deshalb für die Zukunft gut gerüstet. Die in jungen Jahren angesammelten Beitragsteile, die verzinslich angelegt wurden, sollen die mit dem höheren Lebensalter steigenden Leistungen finanzieren. Die PKV bleibt also auch im Alter noch bezahlbar.
Besteht die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung im Alter?
Besonders im Alter kann die Beitragszahlung für die Krankenversicherung zu einem finanziellen Problem werden. Hier bietet die private Krankenversicherung verschiedene Möglichkeiten, die Beiträge zu senken: So kann der Privatversicherte z.B. Anpassungen im individuellen Versicherungsschutz vornehmen.
Der Wechsel von einem Tarif zu einem anderen, die Erhöhung des vereinbarten Selbstbehalts oder auch die Absenkung des Versicherungsschutzes im Krankenhaus vom Einbettzimmer auf ein Zweibettzimmer könnten interessante Alternativen sein, um eine deutliche Beitragsentlastung zu erreichen. Seit Juli 1994 wird zudem einheitlich von allen privaten Krankenversicherungen ein Standardtarif für ältere Versicherte (ab 65 Jahre) angeboten. Voraussetzung ist, dass man schon mindestens 10 Jahre Mitglied in der privaten Krankenversicherung ist. Mit diesem Tarif ist eine kostengünstige Versicherungsmöglichkeit für Rentner gewährleistet.
Leistungen des Standardtarifs entsprechen in wesentlichen Bereichen denen der gesetzlichen Krankenkassen und gehen teils darüber hinaus. Welche Alternativen im einzelnen bestehen, läßt sich jedoch nur individuell klären.
Warum gibt es unterschiedliche Beiträge für Männer und Frauen?
Die Beiträge für Männer und Frauen richten sich nach dem statistisch kalkulierten Krankheitsrisiko und den im Durchschnitt in Anspruch genommenen Vorsorgeaufwendungen. Zwischen 20 und 45 Jahren sind die Beiträge für Frauen in der Regel teurer, da sie zum einen mehr Vorsorgeaufwendungen in Anspruch nehmen und zum anderen alle Risiken einer Schwangerschaft tragen.
Welche Kündigungsmöglichkeiten der PKV gibt es?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen, frühestens zum Ablauf einer auf zwei Jahre vereinbarten Mindestvertragsdauer. Neben dieser ordentlichen Kündigung hat der Versicherungsnehmer in einigen Fällen das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit kürzerer Kündigungsfrist, z.B. bei eintretender Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei Beitragsanpassungen.