Fragen und Antworten zur Hausratversicherung

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Was bedeutet „Hausrat“?

Als Hausrat gelten alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen; Auch Bargeld zählt zum Hausrat. Dazu zählen u.a. Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Schmuck, Hobby- und Sportgeräte, Musikinstrumente.

Aber auch Wertsachen wie zum Beispiel Schmuck, Kunstgegenstände, handgeknüpfte Teppiche oder Münzen. Neben den alltäglichen Haushaltsgegenständen sollten die Wertgegenstände gesondert im Versicherungsvertrag aufgezeigt werden. Wer beispielsweise einem teuren Hobby nachgeht, sollte überprüfen, ob der vereinbarte Versicherungsschutz ausreicht. Ist dies nicht der Fall, kann man mit der Hausratversicherung auch individuelle Entschädigungsgrenzen für Wertsachen vereinbaren.

Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten Entschädigungsgrenzen.

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Welche Leistungen kann ich von einer privaten Hausratversicherung erwarten?

Die Hausratversicherung sichert Ihr Wohnungsinventar. Sie ist damit die wichtigste Absicherung Ihres privaten Eigentums. Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl des Inventars. Sie deckt folgende Risiken ab: 

  • Einbruch- Diebstahl
  • Raub
  • Vandalismus
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel

Versicherungsschutz besteht auch für Aufräumungskosten in Mietwohnungen, oder Hotels nach Brand- oder Leitungswasserschäden sowie Schloßänderungskosten nach einem Einbruch. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein angegebene Wohnung. Im Falle eines Wohnungswechsels geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.

Die Hausratversicherung wird auf eine bestimmte Versicherungssumme abgeschlossen, sie muß dem Neuwert aller Sachen (einschließlich Kleidung, Teppiche und Wertsachen) entsprechen. Denn die Hausratversicherung ersetzt im Schadenfall jedes zerstörte oder gestohlene Stück, das noch in Gebrauch war zum Wiederbeschaffungspreis. Die Versicherungssumme sollte mindestens pro Quadratmeter Wohnfläche mit 500 Euro multipliziert werden.

Zum Beispiel: Die Wohnfläche beträgt 50 Quadratmeter. Dies ergibt eine Versicherungssumme von 25 000 Euro. Die Versicherungssumme kann je nach Wertgegenständen auch höher sein. In diesem Fall können Sie alle Gegenstände einzeln ermitteln.

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Wann haftet die private Hausratversicherung nicht?

Die private Hausratversicherung haftet nicht 

  • bei falschen Angaben des Versicherungsnehmers im Versicherungsantrag
  • wenn die Versicherungsprämie trotz Mahnung der Versicherung nicht gezahlt wurde
  • bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden
  • bei Schäden durch Rauchen im Bett
  • bei Schäden, die durch selbstgebastelte Stromleitungen entstehen
  • bei Versicherungsbetrug, wird zusätzlich mit einer Anzeige geahndet.

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Was bedeutet „unterversichert“?

Wenn der Wert Ihres Besitzes höher ist, als die vereinbarte Versicherungssumme, dann spricht man von einer Unterversicherung. Im Schadensfall bedeutet dies, daß die Versicherungssumme den entstandenen Schaden nicht vollständig abdeckt. Die meisten Versicherungen bieten jedoch entsprechende Möglichkeiten eine Unterversicherung auszuschließen.

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Was bedeutet „Anpassung der Versicherungssumme“ bei meiner privaten Hausratversicherung?

Bei der Anpassung der Versicherungssumme handelt es sich um eine besondere Vereinbarung im Rahmen eines Versicherungsvertrages. Es wird eine jährlich um einen gewissen Prozentsatz steigende Versicherungssumme vereinbart. Damit paßt sich die Versicherungssumme regelmäßig an die steigenden Kosten an. Im Falle eines Schadens kann so eine Unterversicherung vermieden werden.

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Woran orientieren sich die Beitragshöhen einer privaten Hausratversicherung?

Aufgrund des regional unterschiedlichen Schadenverlaufs gibt es verschiedene Gefährdungszonen und dadurch verschiedene Beitragshöhen. Am günstigsten ist die Versicherung des Hausrats in dünnbesiedelten ländlichen Gebieten, das heißt in weniger einbruchgefährdeten Gebieten. Hier kostet die Hausratpolice zwischen 0,75 und 1,00 Euro je 500 Euro Versicherungssumme pro Jahr. Am teuersten ist sie in Großstädten und Ballungsräumen. Hier kostet sie zwischen 1,25 und 2,00 Euro je 500 Euro Versicherungssumme.

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Welche Räumlichkeiten sind in der Hausratversicherung inbegriffen?

Alle Räume der im Versicherungsschein angegebenen Wohnung (gesamte Wohnfläche). Die Wohnfläche umfasst die Grundfläche aller Räume einer Wohnung (einschließlich Hobbyräume). Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller, Speicher und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Die Wohnfläche wird im Versicherungsantrag erfragt und ist Tarifierungsgrundlage. Gerade deshalb ist es von großer Bedeutung, daß die Feststellung der Wohnungsgröße mit besonderer Sorgfalt getroffen und gegebenenfalls überprüft wird.

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Wie verhalte ich mich nach einem Einbruch?

Um einen reibungslosen Ablauf der Schadensregulierung zu gewährleisten, sollten Sie folgende Schritte einleiten 

  • Zeigen Sie jeden Einbruch oder Raub bei der zuständigen Polizeidienststelle an.
  • Rufen Sie in Brandfällen sofort die Feuerwehr.
  • Verändern Sie möglichst nichts, um eine Verwischung der Spuren zu vermeiden.
  • Schildern Sie den genauen Tathergang.
  • Helfen Sie bei der Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege vorzeigen. Eine sog. „Stehlgutliste“ ist der Polizei nachzureichen.
  • Bei Fahrraddiebstahlschäden teilen Sie der Polizei zudem Hersteller, Marke und Rahmennummer mit.
  • Machen Sie eine Liste aller entwendeten Gegenstände.
  • Melden Sie den entstandenen Schaden unverzüglich Ihrem Versicherungsunternehmen.

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Was heißt Schadenfreiheitsrabatt?

Hat der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, ohne daß in dieser Zeit ein Schaden entstanden ist, sind für das Versicherungsunternehmen Entschädigungsleistungen erbracht oder Rückstellungen gebildet worden, so kann der Versicherungsvertrag im folgenden Kalenderjahr in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Der dadurch erlangte „Schadenfreiheitsrabatt“ wirkt sich positiv auf die monatliche Beitragshöhe aus.

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Was bedeutet Selbstbeteiligung?

Selbstbeteiligung meint die Beteiligung eines Versicherungsnehmers an einem ihm entstandenen Schaden. Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung hat entscheidenden Einfluß auf die Höhe des Versicherungsbeitrages. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die monatlichen Beiträge. Die Höhen der Selbstbeteiligung in der privaten Hausratversicherung liegen zumeist zwischen 0 und 1500 Euro. Die individuell günstigste Variante besprechen Sie am besten mit Ihrem Versicherungsfachmann.

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Was bedeutet „Außenversicherung“?

Die Außenversicherung ist ein Vertragsbestandteil der Hausratversicherung. Gewährt wird ein Versicherungsschutz auch außerhalb des vereinbarten Versicherungsortes.

Folgende Voraussetzungen sind für den Abschluß einer Außenversicherung zu erfüllen: Die betroffenen (Wert) –gegenstände dürfen sich nur vorübergehend, d.h. nicht länger als 3 Monate, außerhalb der versicherten Wohnung befinden. Stehen die diese in fremden Eigentum, müssen sie sich auch im Gebrauch dieser Personen befinden. Je nach Bedingungswerk des Versicherungsunternehmens kann der Geltungsbereich auf Europa beschränkt sein oder ein weltweiter Versicherungsschutz gewährt werden.

Eine Außenversicherung erweist sich als besonders nützlich, da der Versicherte auch auf Reisen, am Arbeitsplatz, im Hotelzimmer und bei einigen Anbietern sogar im Krankenhaus versichert ist. Auch Gegenstände, die in Reparatur gegeben wurden sind mitversichert. Die Grenze liegt bei 10.000 Euro oder höchstens zehn Prozent der Versicherungssumme.

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Was muss ich bei einem Wohnungswechsel beachten?

Eine der wichtigsten Fragen bei einem Wohnungswechsel ist die Frage nach dem Versicherungsschutz. Was passiert zum Beispiel, wenn bei einem Umzug (Wert-)gegenstände beschädigt werden. Greift meine Versicherung auch während des Umzuges und was geschieht in der neuen Wohnung?

Der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung geht bei einem Umzug automatisch auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs besteht der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.

Der Versicherungsschutz in der alten Wohnung erlischt jedoch spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn.Melden Sie also Ihre neue Anschrift so schnell wie möglich Ihrem Versicherungsunternehmen.

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