Eine Rechtsschutzversicherung für alle denkbaren Rechtsstreitigkeiten gibt es nicht. Sie wäre auch nicht sinnvoll, weil sie durch den Einschluss von Rechtsgebieten, die jeweils nur für wenige Kunden von Interesse sein könnten, viel zu teuer würde. Aus diesem Grund haben die Versicherer verschiedene Rechtsschutzpakete entwickelt, die speziell auf den Versicherungsbedarf der Zielgruppen zugeschnitten sind.
Angeboten werden die verschiedensten Rechtsschutzversicherungs-Pakete, die für verschiedene Personengruppen zusammengefasst die wichtigsten Risiken abdecken.
![]() | Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige Dies ist die gebräuchlichste Rechtsschutzkombination für Nichtselbständige. Sie bietet Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer und seine Familie in vielen wichtigen Lebensbereichen, im privaten Bereich, im beruflichen Bereich als Arbeitnehmer und im Verkehrsbereich |
![]() | Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige und Freiberufler Dieses Rechtsschutzangebot wendet sich an Selbständige und Freiberufler mit einer geringen Beschäftigtenzahl. Es enthält Rechtsschutz für die Familie, die Fahrzeuge, den Betrieb und eine selbständige Wohn- und Gewerbeeinheit. |
![]() | Berufs-Rechtsschutz für Selbständige und Firmen Dieses Rechtsschutzangebot richtet sich an Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige und sonstige Selbständige, die sich im betrieblichen Bereich als Unternehmer und Arbeitgeber absichern wollen. Der Rechtsschutz schützt den Selbständigen in seiner im Antrag/Versicherungsschein konkret bezeichneten Eigenschaft. Die Versicherung deckt z.B. die Verfahrenskosten bei Streitigkeiten mit Mitarbeitern vor Arbeitsgerichten oder Verteidigungskosten, wenn Firmenleitung oder Mitarbeiter Ordnungswidrigkeiten begangen haben. |
Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten neben den Rechtsschutz-Versicherungspaketen auch die einzelnen Rechtsschutz-Bausteinprodukte an:
![]() | Verkehrs-Rechtsschutz für einzelne Fahrzeuge, z.B. Motorboote, Motorflugzeuge
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![]() | Fahrer-Rechtsschutz, z.B. für den Berufskraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug |
Beim Verkehrs-Rechtsschutz, im Vertrags- und Sachenrecht, Arbeits-, Sozialgerichts-, Steuer-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken und auch beim Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen besteht eine Wartezeit von drei Monaten. Das bedeutet, dass der Rechtsschutzfall frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten sein darf. Maßgebend ist der Zeitpunkt der ersten Streitursache.