Steuern sparen bei der Abfindung

 

Eine Abfindung sollte ein Abschiedsgeschenk des ehemaligen Arbeitgebers sein. Leider geht der Fiskus mit diesem Geschenk längst nicht mehr so generös um wie noch vor einigen Jahren. Wer von den verbliebenen Steuererleichterungen profitieren will, muss aufpassen – und zwar bereits bevor die Abfindungsverhandlungen beginnen. Die Experten von FINANZtest sagen Ihnen was sie tun können, um dem Staat nicht mehr Steuern als nötig zu schenken.

Der Aufhebungsvertrag ist die erste Hürde. Aus diesem muss klar hervorgehen, dass der Arbeitgeber den Anstoß zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben hat – beispielsweise aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen. Nur dann nämlich gibt es Freibeträge und steuerliche Vergünstigungen auf die Abfindung. Der Freibetrag gilt nur für jene Zahlungen, die den Verlust der Arbeitsstelle ausgleichen. Daher sollten sie explizit im Aufhebungsvertrag aufgeführt sein. Alle anderen Zahlungen, wie etwa ausstehende Gehälter, Provisionen, Weihnachtsgeld etc. sind von den Vergünstigungen ausgenommen.

Wer den Freibetrag erhält, kommt zumeist auch in den Genuss einer steuerlichen Begünstigung für den Rest der Abfindung. Faustregel: Je höher die Abfindung im Verhältnis zum Arbeitslohn desselben Jahres, desto größer die Ermäßigung. Und auch wer keinen Freibetrag erhält, kann steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Wenn etwa der Arbeitgeber tarifvertraglich zugesagt hat, das Arbeitsverhältnis im Alter von 55 Jahren gegen Abfindung zu beenden, oder wenn er aufgrund einer Änderungskündigung einen Ausgleich zahlt.

Auch Zusatzleistungen des Arbeitgebers, zum Beispiel die Privatnutzung eines Dienstwagens oder Weiterbildungskosten werden ermäßigt besteuert, wobei noch ungeklärt ist, bis zu welcher Höhe.Eheleute sollten im Jahr der Abfindung ihre Steuern getrennt erklären, wenn das Gehalt des abgefundenen Partners ohne Abfindung niedriger ist als das Gehalt des Ehegatten.

Zu guter Letzt winken Steuervorteile, wenn Arbeitnehmer einen Teil ihrer Abfindung direkt über den Arbeitgeber in eine Lebens- oder private Rentenversicherung einzahlen. Im Jahr sind diese Beiträge bis zu 1.752 Euro begünstigt.