Unklarheit herrscht verbreitet darüber, ob im Scheckkartenzeitalter die älteren und im Laufe der Jahre speckig gewordenen Führerscheinmodelle noch volle Gültigkeit besitzen. Diesseits der Landesgrenzen bestehen keine Zweifel. Ob grau, rosa oder Plastik: Der 'Lappen' gilt.
Im europäischen Ausland hingegen, so die Erfahrungen deutscher Autofahrer mit der dortigen Polizei, ist dem offensichtlich nicht so. Besitzer von veralteten Führerschein-Versionen werden gerügt, und in einigen Fällen war den Gesetzeshütern das Fehlen des Plastikführerscheins sogar ein Bußgeld wert. Heißt dies nun, dass im Ausland nur Makulatur ist, was bei uns urkundlichen Wert besitzt?
Rechtlich gesehen, auf keinen Fall. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Der graue und der rosafarbene Führerschein gehören somit auch dazu. Im Jahre 2000 wurde dieser Grundsatz durch die EU-Kommission noch einmal unterstrichen. Es lohnt sich diese verbindliche Entscheidung im Wortlaut mitzuführen, wenn man das Ausland bereist. Eine druckreife Version in mehreren Sprachen bietet die Verbraucherzentrale NRW.
Doch was tun, wenn die ausländische Polizei den Worten des Gesetzes keine Beachtung schenken will? Beißen Sie die Zähne zusammen und zahlen sie, achten Sie aber darauf, dass auf dem Strafzettel der Betrag und der Zahlungsgrund deutlich vermerkt sind. Danach können Sie den Bescheid anfechten - wenn Sie sicher sind, dass der Aufwand sich lohnt.
Wer präventiv Konflikten aus dem Weg gehen möchte, der sollte - Nostalgie hin oder her - vor der Reise seinen alten Führerschein gegen das EU-'sichere' Pendant austauschen. Beachten Sie aber, dass die Bearbeitungszeiten mitunter mehrere Wochen dauern können.