Was Sie dem Straßenverkehrsamt vorlegen müssen:
![]() | Versicherungsbestätigung ( = Doppelkarte); nicht bei Abmeldung
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![]() | Fahrzeugbrief
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![]() | Fahrzeugschein mit gültigem TÜV-Eintrag. (bei abgemeldetem Kfz die Abmeldebescheinigung)
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![]() | Bescheinigung über Abgasuntersuchung (AU); nicht bei Abmeldung
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![]() | Personalausweis des Fahrzeughalters oder Pass mit Meldebestätigung |
Bei Erledigung durch Dritte:
Vollmacht und Personalausweis des Halters und des Fahrzeuganmelders
Bei eingetragenen Vereinen:
Vereinsregister
Bei Firmen:
Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
Bei Minderjährigen:
Schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigter
Ihre Versicherungsvertreter halten jederzeit eine Doppelkarte für Sie bereit. Sie sollten aber auch bedenken, dass die Doppelkarte nur Kfz - Haftpflicht - Versicherungsschutz bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko- und in der Insassen - Unfall - Versicherung an.
Weiter Informationen unter www.axa.de