Fragen & Antworten zu Apotheke und Arzneimittel

Was muss ich künftig bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zuzahlen?

Was muss ich künftig bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zuzahlen?

Müssen chronisch Kranke die gleichen Zuzahlungen leisten?

Wie kann ich künftig bei Arzneimitteln Geld sparen?

Wirken preiswerte Arzneimittel schlechter als teure?

Kann ich mir auch Medikamente nach Hause schicken lassen?

Was muss ich künftig bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zuzahlen?

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von allen Zuzahlungen befreit. 

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Was muss ich künftig bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zuzahlen?

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimitteln werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr erstattet. Die Versicherten tragen ihre Kosten selbst.

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel unterliegen jedoch künftig der freien Preisgestaltung. Dies bedeutet, dass keine staatlich festgeschriebenen Handelsspannen für den pharmazeutischen Großhandel und Apotheken mehr festgelegt werden. Mit der Aufhebung der Preisbindung soll für Patienten ein vorteilhafter Preiswettbewerb stattfinden, der zu sinkenden Arzneimittelpreisen führen soll.

Ausnahmen: Kinder unter 12 Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sowie schwer Erkrankte bekommen unter Umständen die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel von ihrer Krankenkasse ersetzt. Für welche Erkrankungen und welche Medikamente im Einzelnen eine Ausnahmeregelung gilt, muss noch vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden. 

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Müssen chronisch Kranke die gleichen Zuzahlungen leisten?

Grundsätzlich gelten für chronisch Kranke dieselben Zuzahlungs-Regeln. Allerdings wird auf ihre erschwerte Situation Rücksicht genommen, in dem eine geringere Belastungsobergrenze festgesetzt wird. Sie müssen nur maximal ein Prozent (statt 2 Prozent) ihrer Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen leisten. 

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Wie kann ich künftig bei Arzneimitteln Geld sparen?

Die Höhe der Zuzahlungen für rezeptpflichtige Arzneimittel ist von nun an abhängig vom Preis – es lohnt sich also nach preisgünstigeren Alternativen zu fragen. Je preiswerter das Medikament, desto geringer die Zuzahlung.

Für rezeptfreie Arzneien sind die Preise seit Januar 2004 freigegeben. Jeder Apotheker entscheidet nun selbst, wie preiswert oder wie teuer er seine Produkte anbietet. Ein Vergleich lohnt sich! ! Prüfen Sie auch Alternativ-Angebote von Online-Apotheken (zum Beispiel www.docmorris.com oder www.versandapo.de). 

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Wirken preiswerte Arzneimittel schlechter als teure?

Der Preis allein sagt nichts aus über die Qualität einer Arznei. So genannte Nachahmerprodukte sind billiger als Originalpräparate, haben jedoch die gleiche Wirkung. Sie sind vor ihrer Zulassung unter den gleichen strengen Kriterien geprüft und untersucht worden wie jedes andere zugelassene Medikament auch.

Der günstige Preis entsteht dadurch, dass der Hersteller keine eigene Forschung betreiben musste, sondern davon profitiert, dass der Patentschutz für ein bewährtes Arzneimittel abgelaufen ist. 

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Kann ich mir auch Medikamente nach Hause schicken lassen?

Die Gesundheitsreform erlaubt ausdrücklich auch den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Seit Anfang des Jahres können Sie Arzneimittel von einer Apotheke direkt nach Hause bestellen.

Das Originalrezept verschicken Sie dafür per Post, sonst reicht die Bestellung per Telefonanruf oder Internet. Beim zugelassenen Versandhandel gelten dabei die gleichen Maßstäbe für Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit wie in der Apotheke vor Ort. 

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