"Ausnahme-Liste" - Aspirin auf Rezept?

Eigentlich sieht das neue Gesundheitsgesetz vor, dass seit dem 1. Januar 2004 alle frei verkäuflichen Arzneimittel grundsätzlich vom Patienten selbst gezahlt werden müssen. Allerdings hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) erwirkt, dass einige nicht verschreibungspflichtige Medikamente auch weiterhin von den Krankenkassen bezahlt werden. Diese Ausnahme-Liste führt 36 Wirkstoffe auf. Jedes der gelisteten Medikamente kann dann bei bestimmten Erkrankungen vom Arzt verschrieben und von der Krankenkasse erstattet werden.

Aspirin (Acetylsalicylsäure) auf Rezept? Durchaus möglich, allerdings ist die Verschreibung davon abhängig, ob sich eine Arznei bereits in der Therapie einer bestimmten Krankheit bewährt hat. So wird Aspirin zum Beispiel verschrieben nach einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall. Vier pflanzliche Arzneien gehören ebenfalls zur Ausnahme-Liste, unter ihnen Johanniskraut zur Behandlung leichter Depressionen und Mistelextrakte bei Krebs.

Da das Gesundheits-Modernisierungsgesetz "Therapievielfalt" vorschreibt, hat der Ausschuss auch einige homöopathische und anthroposophische Mittel zugelassen. Und das, obwohl ihre Wirksamkeit nicht objektiv zu belegen ist. Allerdings dürfen homöopathische und anthroposophische Mittel laut Beschluss nur bei solchen Krankheiten verschrieben werden, bei denen die Kassen auch andere rezeptfreie Medikamente zahlen.

Die Ausnahme-Liste tritt zum 1. April 2004 in Kraft. Auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschuss gibt es neben der Ausnahme-Liste im PDF-Format auch eine themenbezogene Hotline.