Fahrgemeinschaft - ein aktuelles Thema zum Schulanfang. Schließlich fahren Eltern oftmals nicht nur ihre eigenen Kinder in die Schule, sondern nehmen auch Nachbarskinder mit. Wie sind aber die Kinder während der Fahrten versichert?
Angenommen, Frau X holt ihren Sohn und dessen Freund von der Schule ab. Unterwegs nimmt ihr ein Auto die Vorfahrt. Werden die Kinder dabei verletzt, bezahlt die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht nur den Blechschaden an Frau X's Auto, sondern kommt auch für den Personenschaden und alle sonstigen Schadenersatzansprüche der Insassen auf.
Wie sieht die Rechtslage aus, wenn Frau X den Unfall selbst verschuldet? Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden ihres Unfallgegners und ist außerdem auch für Schadenersatzansprüche der Mitfahrer in ihrem Auto zuständig.
Denkbar ist jedoch auch: Frau X platzt auf der Landstraße ein Reifen, der in einwandfreiem Zustand war. Ihr Auto überschlägt sich. Für diesen Unfall trifft weder sie noch jemand anderen eine Schuld. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist deshalb nur in begrenztem Maße zur Schadenregulierung verpflichtet. Sie haftet allein für die Dinge, die die Kinder an sich tragen oder dabeihaben.
Die Kosten für die Heilbehandlung der Kinder trägt in diesem Fall die gesetzliche Unfallversicherung. Bleiben nach dem Unfall dauernde Schäden zurück, gewährt sie auch eine Rente. Die Höhe der Rente hängt vom Grad der Invalidität und dem Alter des Betroffenen ab.
Allerdings leistet die gesetzliche Unfallversicherung nur auf dem direkten Weg zur Schule und zurück nach Hause. Wäre dieser Unfall passiert, als Frau X die Kinder zum Fußballtraining fuhr, wären sie im Falle der Invalidität leer ausgegangen. Eltern, die für solche Fälle vorsorgen wollen, empfiehlt sich der Abschluss einer Kinderunfall-Versicherung.
Eine allgemeine Unfallversicherung oder zumindest eine Insassenunfallversicherung empfiehlt sich aber auch für die Fahrerin; ansonsten geht sie bei selbstverschuldeten Verkehrsunfällen im Privatbereich leer aus.
Quelle: HUK-Coburg