Ein wirklich schöner Abend im Kino oder im Theater ? doch nachdem der Vorhang gefallen ist stellen Sie fest, dass Ihr Auto nicht mehr an der geparkten Stelle auf Sie wartet. Jetzt ist Konzentration gefragt: Können Sie widerspruchsfrei erklären, wann und wo es zum Autodiebstahl gekommen ist? Falls nicht, verlieren Sie unter Umständen Ihren Versicherungsschutz.
Das Oberlandesgericht Koblenz kommt in seinem Urteil (Az. 10 U 1415/01) zu dem Schluss, dass der Versicherte den Sachverhalt, der zum Diebstahl des Autos geführt hat, schlüssig erklären können muss. Das Gericht wies so die Klage eines Versicherten gegen dessen Teilkaskoversicherung ab.
Der Versicherte hatte den Richtern bei der Beweisaufnahme nicht eindeutig erklären können, wann und wo das Auto vor dem Diebstahl abgestellt worden war und wer es zuletzt gefahren hatte. Dies lasse den Rückschluss zu, so die Richter, dass der Wagen mit Wissen des Versicherten gestohlen worden sei und das Versicherungsunternehmen betrogen werden sollte.