Autofahren für 3 Euro pro Tag – so oder so ähnlich klingen verlockende Angebote der Händler. Doch schaut man hinter das Fettgedruckte, so stellt sich schnell heraus, dass das Angebot einige Haken hat. Insgesamt ist das Autoleasing vor allem für Privatleute uninteressant. Sie können die Leasingraten und Anzahlungen nicht von der Steuer absetzen wie Geschäftsleute. Hinzu kommt, wer das Kleingedruckte nicht genau liest, zahlt am Ende unverhältnismäßig drauf.
Grundsätzliches zum Leasing:
Im Gegensatz zu einem Kredit, mit dem das Auto schrittweise abbezahlt wird, entspricht das Leasen in etwa einer Miete. Man zahlt lediglich für ein Nutzungsrecht am Auto und erwirbt kein Eigentum. In der Regel schließt der Händler für den Kunden (Leasingnehmer) einen Leasingvertrag mit der Bank (Leasinggeber) des Auto-Herstellers ab. Eigentümer des Autos ist während der gesamten Laufzeit die Bank. Nach Ablauf des Vertrages wird das Auto wieder an den Leasinggeber – sprich an die Bank – zurückgegeben.
Leasingverträge können aber auch mit der Hausbank abgeschlossen werden. Das ist oft sogar günstiger, weil man so beim Händler als Barzahler auftreten und den Preis drücken kann.
Leasingfallen:
![]() | Am Ende des Leasing-Vertrages wird das Auto in der Regel von der Leasingbank verkauft. Im Leasingvertrag wird ein so genannter Restwert festgelegt. Dies ist der Betrag, den das Auto nach Ablauf des Vertrages durch den Verkauf einbringen muss. Anhand des Restwertes ergeben sich die monatlichen Raten, dabei sind die Raten um so niedriger, je höher der Restwert festgelegt wurde. Liegt der Verkaufserlös am Ende niedriger als kalkuliert, dann muss der Kunde draufzahlen. Den Restwert zu hoch anzusetzen, ist eine beliebte Masche von Leasingbanken.
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![]() | Auch ist der Leasinggeber nicht verpflichtet, dem Kunden das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zum vertraglich festgelegten Restwert zu verkaufen. Kann er anderweitig mehr für das Auto bekommen, dann hat der Kunde entweder das Nachsehen oder muss den Differenzbetrag zusätzlich zahlen.
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![]() | Oft sind Vertrags-Formulierungen bewusst schwammig gehalten. Das Auto darf am Ende der Leasing-Zeit zum Beispiel nur ‚normale Gebrauchsspuren’ aufweisen. Was aber ‚normale Gebrauchsspuren’ sind, haben schon viele Leasingnehmer und Leasinggeber vor Gericht diskutiert.
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![]() | Bei einem Totalschaden mit dem Leasingauto erstattet die Versicherung nur den aktuellen Wiederbeschaffungswert. Die Forderung der Leasingbank bei einem Totalschaden ist allerdings oft um einiges höher. Sie verlangt zusätzlich die Zinsen und den Gewinn, den sie mit dem Fahrzeug gemacht hätte. Diese teilweise große Differenz muss wiederum der Leasingnehmer zahlen.
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![]() | Leasingverträge sind nicht kündbar und werden auf eine feste Zeit abgeschlossen. Für Geldsorgen haben Leasingbanken kein Verständnis. Wer mit den Raten in Rückstand gerät, riskiert, dass das geleaste Auto sichergestellt und – oft unter Wert –verkauft wird. Das entgangene Geld holt sich die Bank dann beim Leasingnehmer zurück. Einzige Möglichkeit: Der Kunde findet jemanden, der seinen Leasingvertrag übernimmt. |
Fazit: Für Privatleute ist die Finanzierung eines Autos über Kredit sicherer. Im Notfall lässt sich ein per Kredit finanziertes Auto immerhin noch verkaufen, und dass zu einem hoffentlich angemessenen Preis.
09/05