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Abnahme
Das Objekt wird dem Käufer oder Bauherrn übergeben. Durch die Abnahme wird anerkannt, daß die Herstellung wie vertraglich vereinbart erfolgte. Deshalb sollte ein Protokoll angefertigt werden, in dem alle Mängel aufgeführt sind. Gleichzeitig sollte festgehalten werden, in welcher Frist die Mängel behoben sein müssen. Nach der Abnahme besteht in der Regel kein Anspruch auf Mängelbeseitigung mehr.
Abnahmeverpflichtung
Unter der Abnahmeverpflichtung versteht man die Verpflichtung des Darlehensnehmers, sich das aufgenommene Darlehen innerhalb einer festgesetzten Frist (Abnahmefrist) auszahlen lassen.
Abschreibung / Afa
Die Abschreibung ist ein Begriff des Rechnungswesens. Unter Abschreibung versteht man ein Verfahren, das für den Werteverzehr von abnutzbaren Anlagegegenständen entschädigen soll, indem die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf einen gewissen Zeitraum verteilt werden können, und so den zu versteuernden Gewinn bzw. das zu versteuernde Einkommen schmälern. Die Afa ist ein Begriff des Steuerrechts. Sie ist die Abkürzung für: Absetzung für Abnutzung. Mit der Afa setzt der Steuergesetzgeber Grenzen für Dauer und Umfang der steuerlich anerkannten Abschreibung. § 7 und § 10 Einkommensteuergesetz (EStG) geben Auskunft über Afa und Grundförderung.
Abtretung
Unter Abtretung versteht man die Übertragung eines Rechts von dem bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger. Abtretungen innerhalb einer Baufinanzierung:
- Abtretung einer Grundschuld (Bedeutsam bei Umschuldungen).
- Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus Bausparverträgen oder Lebensversicherungen (Tilgungsaussetzungen).
Abschlußgebühr
Die Abschlußgebühr ist die Gebühr, die bei Abschluß eines Bausparvertrages erhoben wird. Die Höhe der Gebühr variiert zwischen 1% und 2% der Bausparsumme. Wird auf die Aufnahme des Bauspardarlehens verzichtet, erstatten einige Bausparkassen die Abschlußgebühr zurück.
Abwicklungskonto
Über das Abwicklungskonto erfolgt die ratenweise Auszahlung des Darlehensbetrages, der je nach vollendetem Baufortschritt benötigt wird.
Angemessener Wert / Kosten
Der angemessene Wert ist Grundlage zur Berechnung des Belei-hungswertes (= beleihbarer Wert). Die Gesamtgestehungskosten abzüglich der Kosten für luxuriöse "Extras" wie Schwimmbad, Sauna, goldene Türgriffe, goldene Wasserhähne o.ä. ergeben den angemessenen Wert.
Annuität
Unter Annuität versteht man eine gleichbleibend hohe Jahres-rate, die für ein Darlehen zu zahlen ist. Sie besteht aus Zins und Tilgung. Durch die laufende Tilgung eines bestimmten festgesetzten Betrages reduziert sich der Restdarlehensbetrag. Dadurch verringern sich auch die zu zahlenden Zinsen; man spricht in diesem Zusammenhang von 'Tilgung aus erspartem Zins'.
Annuitätendarlehen
Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen, das durch gleichbleibend hohe Jahresleistungen (Annuitäten) zurückgezahlt wird.
Anschaffungskosten
Zu den Anschaffungskosten zählen alle Aufwendungen, die ein Käufer hat, um Eigentum an einem bebauten oder unbebauten Grundstück zu erwerben. Dazu gehören u.a. der Kaufpreis einschließlich übernommener Belastungen, das Maklerhonorar einschließlich Mehrwertsteuer, Notargebühren für den Kaufvertrag, Grundbuchamtgebühren, Grunderwerbsteuer, Gutachterkosten etc.
Auflassung
Die Auflassung ist die Erklärung, mit der sich Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang eines Grundstückes einigen. Die Auflassungserklärung muß vor einem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit von Käufer und Verkäufer (oder deren Stellvertretern) abgegeben werden.
Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung in das Grundbuch, um für den Käufer den künfigen Eigentumserwerb bis zur endgültigen Grundbucheintragung zu sichern.
Auszahlungssatz
Unter dem Auszahlungssatz versteht man die Differenz zwischen dem Darlehensnominalbetrag oder Nennbetrag (=100%) und dem Prozentsatz in Höhe des Disagios. Je nach Höhe des Auszah-lungssatzes bestimmt sich die Höhe des Nettodarlehens.
Aval
Vergleiche 'Bürgschaftsgebühr'.
Bankvorausdarlehen
Ein Bankvorausdarlehen wird zur Vorfinanzierung eines Bausparvertrages aufgenommen, bei dem das Mindestsparguthaben noch nicht angespart ist. Dabei werden bis zur vollständigen Tilgung des Bankvorausdarlehens durch den Bausparvertrag nur Zinsen gezahlt. Der Bausparvertrag ist daneben anzusparen.
Bauantrag
Der Bauantrag muß bei der Gemeinde bzw. der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden, wenn ein Neubau, Anbau oder Umbau geplant ist.
Baubeschreibung
Die Baubeschreibung wird vom Architekten erstellt. In ihr sind die Techniken und Baumaterialien aufgeführt, die bei dem Bauvorhaben verwendet werden sollen. Die Baubeschreibung ist wichtig für die Bewertung des Objektes.
Bauerwartungsland
Als Bauerwartungsland gelten Grundstücke, die im Flächennutzungsplan schon als Bauland vorgesehen sind, für die es aber noch keinen Bebauungsplan gibt.
Baugenehmigung
Unter der Baugenehmigung (in der Umgangssprache auch als 'roter Punkt' bekannt) versteht man den Genehmigungsbescheid der Bauaufsichtsbehörde für den eingereichten Bauantrag. Die Baugenehmigung muß für Neubauten und grundlegende bauliche Veränderungen (wie Ausbauten und Erweiterungen) eingeholt werden.
Bauherr
Als Bauherr gilt die Person, in deren Auftrag, auf deren Verantwortung und auf deren Kosten ein Bauwerk entsteht.
Baulastenverzeichnis
Das Baulastenverzeichnis ist ein von der zuständigen Bauaufsicht geführtes Verzeichnis, in dem alle öffentlichen Lasten, die auf einem Grundstück ruhen, aufgeführt sind. Als mögliche öffentliche Lasten gelten z. B. Baubeschränkungen, Nutzungsbeschränkungen.
Baukindergeld
Vergleiche 'Steuerliche Begünstigungen'.
Baukosten
Zu den Baukosten zählen: Die Kosten für das Gebäude (Baukosten i.e.S.), die Kosten für die Außenanlagen, Baunebenkosten, Kosten für besondere Betriebseinrichtungen und Kosten für sonstige Wirtschaftsausstattungen. Die Baukosten und die Kosten für das Grundstück ergeben die Gesamtkosten.
Baunebenkosten
Zu den Baunebenkosten zählen u.a.: Finanzierungskosten, Notar- und Gerichtsgebühren, Architekten- honorare, Grunderwerbsteuer, Gebühren für die Eintragung in das Grundbuch etc. Zu den Baunebenkosten, die steuermindernd wie Sonderausgaben berücksichtigt werden können, gehören dabei insbesondere die Finanzierungskosten (Disagio, Bearbeitungsgebühren, Schätzgebühren etc.), soweit sie vor der Nutzung des Objektes angefal-len sind. Auch die Aufwendungen für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zählen zu den abzugsfähigen Baunebenkosten.
Bauspardarlehen
Ein Bauspardarlehen ist ein zinsgünstiges Darlehen einer Bausparkasse, auf das der Eigentümer eines zuteilungsreifen Bausparvertrages Anspruch hat, sofern die Beleihungsrichtlinien der Bausparkassen erfüllt sind.
Bausparguthaben
Zu dem Bausparguthaben zählen neben den eingezahlten Bausparbeiträgen die bis dahin erhaltenen Zinsen und - sofern bezugsberechtigt - die erhaltenen Wohnungsbauprämien.
Bausparsumme
Die Bausparsumme ist der Betrag, in dessen Höhe der Bausparvertrag abgeschlossen wurde. Sie setzt sich aus dem Bausparguthaben und der Darlehenssumme zusammen.
Bauvoranfrage
Die Bauvoranfrage wird beim zuständigen Bauamt gestellt, um zu erfahren, unter welchen Auflagen auf einem Grundstück gebaut werden darf. Z. B. Anzahl der Stockwerke, Neigung und Farbe des Daches etc.
Behörden
Folgende Behörden geben Auskunft bei Unklarheiten:
- örtliches Bauamt Gibt Auskunft unter welchen Auflagen auf einem Grundstück gebaut werden darf.
- örtliche Bauaufsichtsbehörde Bei Fragen z. B. zum Bauantrag oder zur Baugenehmigung.
- örtliche Baubehörde bzw. örtliches Landsratsamt Bei Fragen zu baugenehmigungsrechtlichen Auflagen wie z. B. der Höhe von Treppengeländern etc. Das Landsratsamt gibt darüber hinaus Auskunft über die verschiedenen Förderwege.
- Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Deichsmanns Aue W-5300 Bonn-Bad Godesberg Eine Liste der zuständigen Behörden bei Fragen zur staatlichen Wohnungsbauförderung finden Sie unter 'staatliche Förderung'.
Beleihungswert / beleihbarer Wert
Der Beleihungswert ist der Wert, den ein Beleihungsobjekt bei einer Veräußerung jederzeit erzielen würde. Der Beleihungswert ist deshalb auch die Basis zur Berechnung der Beleihungshöhe (Darlehenshöhe) und wird vom geldgebenden Institut festgesetzt. Die Berechung des Beleihungswertes oder beleihbaren Wertes erfolgt beim geldgebenden Institut nach folgender Formel:
angemessener Wert
% Sicherheitsabschlag
-----------------------
= Beleihungswert
Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die die Bank während des Zeitraumes zwischen Darlehenszusage und Darlehensauszahlung erhebt. Sie fallen an, weil die Bank für die jederzeit zu erwartende Darlehensauszahlung Gelder bereithalten muß, die sie nicht zinsgünstig anlegen kann (Zinsverlust) oder weil sich die Bank ihrerseits die Mittel für die Kreditvergabe beschafft, wobei sie selbst Zinsen zahlen muß.
Bewertungszahl
Mit der Bewertungszahl legt die Bausparkasse die Reihenfolge der zuteilungsreifen Bausparverträge fest. Da die Bewertungszahl vom Geschäftsverlauf abhängt, kann der genaue Zeitpunkt wann ein Bauspardarlehen ausgezahlt wird, nicht genau vorherbestimmt werden.
Bonität
Die Bonität ist die Kreditwürdigkeit des Kunden. Sie hängt ab von der Einkommens- und Vermögenslage, aber auch von der Glaubwürdigkeit der Person, der Sicherheit des Arbeitsplatzes etc.
Bürgschaft
Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, in dem sich der Bürge gegenüber dem Darlehensgeber dazu verpflichtet, für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers einzustehen. Sofern die Bank im Rahmen der Wohnungsbaufinanzierung die Bürgschaft übernimmt, spricht man von einer Bankbürgschaft.
Bürgschaftsgebühr
Sofern Kreditinstitute im Rahmen der Wohungsbaufinanzierung als Bürgen auftreten, erheben diese eine Bürgschaftsgebühr (Aval) für die Übernahme des Risikos und für den daraus entstehenden Prüfungs- und Verwaltungsaufwand. Die Bürgschaftsgebühr wird entweder einmalig oder laufend dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt.