Baurechnungen erst nach Prüfung durch den Architekten bezahlen

Ein Architekt, der die Überwachung eines Bauvorhabens übernommen hat, ist verpflichtet, Abschlagsrechnungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Nach Angaben von Wüstenrot hat der Bundesgerichtshof in einem 1996 veröffentlichten Urteil (Az. VII ZR 320/96) die hierbei zu beachtenden Punkte näher beschrieben. Der Architekt ist laut Urteil verpflichtet, bei Abschlagsrechnungen zu prüfen, ob sie dem vereinbarten Zahlungsplan entsprechen, ob sie fachtechnisch und rechnerisch richtig sind und ob die zugrunde gelegten Leistungen erbracht wurden.

 

In dem konkreten Fall hatte die Rohbaufirma nach Angaben des Bauherrn einzelne Leistungen doppelt in Rechnung gestellt. Seiner Auffassung nach hätte das dem Architekten auffallen müssen. Demgegenüber berief sich der Architekt darauf, dass der Bauherr einzelne Abschlagsrechnungen nicht an ihn weitergeleitet, sondern ohne seine Prüfung bezahlt hatte. Damit kam er jedoch beim Bundesgerichtshof nicht durch. Vielmehr hätte der Architekt die ihm vorgelegten Rechnungen erst nach Einsicht der früheren Rechnungen zur Bezahlung freigeben dürfen. Wüstenrot empfiehlt Bauherren, die einen Architekten mit der Bauaufsicht beauftragt haben, zu ihrer Absicherung sämtliche Abschlags- und Schlussrechnungen erst nach Prüfung durch den Architekten zu bezahlen.