Altersvorsorge heißt auch, sich für den Lebensabend eigene vier Wände schaffen, in denen man sich wohlfühlt. Ein richtiger Schritt auf dem Weg dorthin ist der Abschluss eines Bausparvertrags. Er kombiniert das systematische Ansparen von Eigenkapital mit einem zinsgünstigen und zinsstabilen Darlehen. Damit lässt sich nicht allein neues oder gebrauchtes Wohneigentum erwerben, man kann das Geld auch dazu verwenden, um bereits vorhandenen Wohnraum zu modernisieren oder renovieren.
Darauf sollten Sie achten:
Eine Faustregel zur Finanzierung von Wohneigentum lautet: 30 Prozent der benötigten Summe sollten Bauherr oder Käufer an Eigenkapital mitbringen, darin kann auch ein Bausparguthaben enthalten sein. Mit Hypothekendarlehen - zum Beispiel in Form einer Lebensversicherung - sollte die Hälfte der benötigten Finanzierungssumme gedeckt werden. Für die restlichen 20 Prozent empfiehlt sich der Abschluss eines Bausparvertrages, damit man hierfür ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen kann.
Liegen konkrete Pläne für Erwerb, Modernisierung oder Renovierung von Wohneigentum in einigen Jahren auf dem Tisch, bemisst sich die Höhe der Bausparsumme daran. Lässt sich bei Abschluss des Bausparvertrages der eigene Bedarf noch nicht genau abschätzen, kann die Bausparsumme sich auch an der geplanten monatlichen Sparleistung orientieren. Berücksichtigen sollte man auf jeden Fall: Bevor ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird, müssen in der Regel 50 Prozent der Bausparsumme auf dem Bausparkonto angespart sein.
Bausparsumme und Laufzeit eines Bausparvertrages orientieren sich also am individuellen Bedarf. Mit seiner Sparleistung kann der Bausparer beeinflussen, wie schnell sein Vertrag zugeteilt wird. Gleichzeitig wirkt sich bei der HUK-COBURG-Bausparkasse die Sparleistung auch auf die Laufzeit des Darlehens sowie auf die in der Darlehensphase zu leistende monatliche Zins- und Tilgungsleistung aus.
Ein flexibler Bauspartarif passt sich auch veränderten Lebensumständen nahtlos an. Grund: Bei Vertragsabschluß legt man sich nicht exakt fest, wann und wie man seinen Vertrag verwenden will. Für Bauwillige ist es bei Vertragsabschluß wichtig, dass im Zuteilungsfall eine Mehrzuteilung möglich ist. Mehrzuteilung heißt: Zusätzlich zu dem Darlehen in Höhe von 50 Prozent der Bausparsumme hat der Bausparer Anspruch auf ein weiteres Darlehen; bei der HUK-COBURG-Bausparkasse zum Beispiel in Höhe von 25 Prozent der Bausparsumme. Übrigens sollte man darauf achten, dass in der gesamten Spar- und Darlehensphase außer der Abschlussgebühr keine Verwaltungsgebühren anfallen.
Ein Bausparvertrag eignet sich auch für all die, die sich einfach mit dem Gedanken tragen, in Zukunft einmal zu bauen, aber auch für den Sparer, der die Zinsen im Auge hat.
Bereits in der Ansparphase unterstützt der Staat die Bildung von Wohneigentum mit Prämien. So fördert er Bausparbeiträge bis zu 512 Euro/ 1.024 Euro pro Jahr bei Ledigen/Verheirateten mit einer zehnprozentigen Wohnungsbauprämie. Begünstigt werden alle, deren zu versteuerndes Einkommen pro Jahr 25.600 Euro bei Ledigen bzw. 51.200 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt.
Die meisten Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, maximal 40 Euro pro Monat. Dieses Geld kann man auf einem Bausparvertrag anlegen. Für die in einem Jahr angesammelten Leistungen erhalten sie vom Staat noch eine zehnprozentige Arbeitnehmersparzulage. Voraussetzung: Das zu versteuernde Einkommen beträgt bei Ledigen nicht mehr als 17.900 Euro und bei Verheirateten nicht mehr als 35.800 Euro pro Jahr.
Quelle: HUK-COBURG-Bausparkasse