Berufsunfähigkeit

Mit der Rentenreform zum 01.01.2001 haben sich die Leistungen der gesetzlichen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen entscheidend geändert.Die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente wird durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ersetzt. Die neue Regelung betrifft laut Gesetz alle unter 40-jährigen (geboren nach dem 01.01.1961).

Für den Fall der Berufsunfähigkeit ist eine ausreichende Absicherung besonders für

  • Berufsanfänger
  • Freiwillig Versicherte (Selbständige und Freiberufler)
  • Berufstätige unter 40

wichtig. Die neue Erwerbsminderungsrente ist zweistufig. Auf diese Rente haben eingeschränkt erwerbstätigen- oder nicht mehr erwerbstätige Personen Anspruch. Aufgrund der Zweistufigkeit kann der Betroffene den halben oder den vollen Betrag erhalten. Ob Anspruch auf volle oder auf teilweise Rente besteht, hängt vom ‚Restleistungsvermögen’ auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ab.

 

  • Die volle EM-Rente erhält der Versicherte bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit unter drei Stunden.
  • Die halbe EM-Rente erhält der Versicherte bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden. Bekommt er aufgrund Arbeitslosigkeit kein Erwerbseinkommen, so steht ihm die volle Rente zu.Keine
  • EM-Rente erhält der Versicherte bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit von sechs Stunden und mehr.

Die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nur befristet gewährt, höchstens drei Jahre lang. Die Befristung kann wiederholt werden. Aufgrund des ärztlichen Befundes, der die Verbesserung des Gesundheitszustand ausschließt, wird die Rente dauerhaft gezahlt.

Eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten zukünftig ausschließlich Arbeitnehmer, die zu Beginn der Reform das 40. Lebensjahr vollendet haben. Allerdings erfolgt eine Leistungsreduzierung, denn der Betrag umfasst nur die Hälfte der vollen EM-Rente.

Wer jünger ist, hat keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Absicherung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Darüber hinaus können unter 40-jährige auf alle Berufe verwiesen werden. Ausbildung und Beruf werden nicht mehr berücksichtigt. Allerdings wird die Arbeitsmarktsituation beachtet. Solange kein Arbeitsplatz gefunden wird, erhält der Versicherte weiterhin Rente.

interner Link folgtSorgen Sie daher gleich hier mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor.

 

 

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