Beeinträchtigungen bei Billigreisen einkalkulieren

 

Wo Dumpingpreise locken, müssen auch Kompromisse in punkto Pünktlichkeit und Komfort gemacht werden. Verwiesen sei dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf. Im konkreten Fall hatten Urlauber eine einwöchige Pauschalreise nach Antalya für nur 325 Euro pro Person gebucht. Die Ankunft in der Türkei verzögerte sich um knapp sechs Stunden, während des Fluges wurden an Bord weder Speisen noch Getränke gereicht: Nach Ansicht der Reisenden Grund genug für eine Klage auf Minderung des Reisepreises.

 

Die Richter des AG Düsseldorf waren jedoch anderer Ansicht und wiesen die Klage ab. Sie begründeten ihr Urteil mit dem Argument, dass, wer eine derartig preiswerte Reise buche, weder Verspätung noch fehlenden Bordservice als Mangel, sondern lediglich als unerhebliche Beeinträchtigung deklarieren könne. Zudem sei die Flugstrecke Düsseldorf - Antalya so kurz, dass mit einer Verpflegung während der Reise nicht zwingend zu rechnen gewesen wäre (Az.: 46 C 548/97).

 

Quelle: ARAG