Bei fast jedem dritten Haus- oder Wohnungsbrand sind Kinder die unfreiwilligen Brandstifter. In vielen Fällen haben die Eltern ihren Kindern den Zugriff auf Zündmittel und leicht brennbare Stoffe zu einfach gemacht.
Vergessen Sie nie, dass Sie als Eltern die Aufsichtspflicht für Ihre Kinder haben und somit im schlimmsten Fall sogar haftbar gemacht werden können.
Kinder können sich schon durch kleine Verbrennungen oder Verbrühungen sehr schmerzhafte Verletzungen zuziehen. Aufgrund ihrer geringen Körpergröße sind solche Unfälle für Kinder viel gefährlicher als für Erwachsene. Schon bei Verletzungen von etwa 15 Prozent der Hautoberfläche besteht Lebensgefahr.
Beugen Sie deshalb vor, indem Sie:
![]() | ein Sicherheitsgitter um den Herd montieren
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![]() | einen Backofen mit wärmeisolierter Frontscheibe einbauen - oder Öfen ohne Isolation erhöht aufstellen
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![]() | im Bad eine Mischbatterie mit Temperatursperre einbauen, da Kinder sich bei höheren Temperaturen leicht verbrühen können
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![]() | die Kleinen vom Bügeleisen fernhalten. |
Kinder spielen gern mit dem Feuer - und können dabei so manches Unheil anrichten. Damit Ihre Kinder gar nicht erst in Versuchung geraten, sollten Sie folgendes beachten:
![]() | Lassen Sie Streichhölzer und Feuerzeuge niemals in Griffnähe von Kindern liegen.
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![]() | Machen Sie Ihren Kindern die Gefahren des Feuers bewusst - zum Beispiel mit Hilfe von Zeitungsmeldungen oder aktuellen Fällen.
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![]() | Lassen Sie kleine Kinder nie unbeaufsichtigt mit brennenden Kerzen allein im Raum.
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![]() | Klären Sie Ihre Kinder über die Brennbarkeit verschiedener Materialien auf. Reden Sie mit ihnen über die Gefahr eines Funkenflugs.
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![]() | Geben Sie Feuerwerkskörper niemals in Kinderhände. |
Quelle: R+V Versicherung