Haftung bei Dienstreisen

Bei Dienstreisen mit dem Privatauto fährt der Arbeitgeber mit vollem Risiko mit. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitarbeiter ein Firmenwagen zur Verfügung gestanden hätte. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Danach muss der Chef bei Dienstfahrten entstandene Schäden am Mitarbeiterfahrzeug grundsätzlich in voller Höhe tragen, wenn er die betriebliche Nutzung mit dem eigenen Wagen billigte und nicht besonders vergütet. Das Kilometergeld zählt dabei nicht als besondere Bezahlung.(Az.: 8 AZR 480/95)

 

Quelle: AXA