Direktversicherung

Vom Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bleibt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben kaum noch etwas übrig. Eine interessante Verwendung für diese Sonderzahlungen ist eine Direktversicherung, mit der eine zusätzliche Altersversorgung aufgebaut wird. Statt sich das Urlaubsgeld ganz auszahlen zu lassen, wandeln Sie einen Teil der Sonderzahlung in Beiträge zu einer Direktversicherung um.

Seit dem 01.01.2002 haben Arbeitnehmer sogar einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Die Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge vorgeben. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann der Arbeitnehmer die Vorteile der Entgeltumwandlung durch eine Direktversicherung nutzen.

 

So geht’s:
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass Teile Ihres Gehaltes oder Sonderzahlungen nicht als Lohn ausgezahlt werden, sondern in die Direktversicherung eingezahlt werden. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall Versicherungsnehmer, Sie sind die versicherte Person und haben von Beginn an den vollen Anspruch auf alle Versicherungsleistungen. Ihr Unternehmen schließt für Sie als sogenannte Direktversicherung eine Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung ab.

Die Direktversicherung ist sich im Grunde nichts anderes als eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung. Statt mit Ihrem individuellen Steuerhöchstsatz besteuert der Staat die Beiträge aber nur mit insgesamt 20 Prozent (zzgl. pauschale Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag). Man spart also Steuern und Sozialabgaben. Die sich daraus ergebene Rendite kann sich sehen lassen.

 

Welche Vorteile hat die Direktversicherung?

  • Ihr Beitrag wird bis 1.752 EUR pauschal versteuert und ist bis 2008 sozialversicherungsabgabenfrei, wenn Sie die Gehaltsumwandlung aus Sonderzahlungen finanzieren.
  • Sie können selber wählen, ob Sie Ihr angespartes Kapital lieber in Form einer lebenslang garantierten Rentenzahlung oder auf einen Schlag ausgezahlt bekommen möchten.
  • Die Kapitalauszahlung im Alter ist steuerfrei.
  • Ihr Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht vom ersten Tag an und bleibt auch bei einem Arbeitgeberwechsel bestehen.
  • Ihre Hinterbliebenen sind durch eine Rentengarantiezeit abgesichert.
  • Im Fall der Berufsunfähigkeit können die Beiträge automatisch von der Versicherung übernommen werden, wenn eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vereinbart wurde.
  • Die Überschussbeteiligung erhöht Ihren Rentenanspruch noch einmal deutlich.

Quelle: Mit freundlicher Unterstützung der ASSTEL Versicherungsgruppe

 

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