Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Die bezugsberechtigte Person, die die Leistungen erhält, ist der Angestellte bzw. Arbeitnehmer.
Wichtig für das Unternehmen
Der Durchführungsweg Direktversicherung ist in jedem Unternehmen einsetzbar. Dabei spielt die Anzahl der Mitarbeiter keine Rolle. Der Verwaltungsaufwand ist sehr gering.
Wichtig für Arbeitnehmer
Der Abschluss einer Direktversicherung ist immer für alle Mitarbeiter möglich. Da die maximale steuerbegünstigte Versorgungshöhe indirekt begrenzt wird, ist dieser Durchführungsweg für ältere Mitarbeiter und Führungskräfte als alleinige Vorsorge nicht unbedingt zu empfehlen. Hier ist die Kombination mit einem Ergänzungsprodukt vorteilhaft. Eine individuelle Beratung sollte daher in Anspruch genommen werden.
Finanzierung der Versorgung
Es werden laufende Beiträge oder ein Einmalbeitrag gezahlt.
Entgeltumwandlung
Wenn die Direktversicherung nur durch Gehaltsumwandlung finanziert wird, übernimmt der Arbeitnehmer die Beiträge. In diesem Fall reduziert sich die Lohnsteuer durch Pauschalversteuerung.
Steuern in der Ansparphase
Die Beiträge bis zu 1.752 Euro jährlich (bzw. 2.148 Euro) aus Entgeltumwandlung werden pauschal mit einem Steuersatz von 20% plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag versteuert. Wenn mehr in die Direktversicherung eingezahlt wird, kommt für diese Beiträge der reguläre Steuersatz zum Tragen.
Steuern in der Leistungsphase
Die Kapitalerträge in der Sparphase und die ausgezahlte Rente sind steuerfrei, wenn der Versicherungsvertrag mindestens 12 Jahren läuft. Wird die Versorgung in einer lebenslangen Rente ausgezahlt, ist sie mit ihrem Ertragsanteil (abnehmend nach Alter bei Rentenbeginn, z.B.: 60 Jahre 32%) zu versteuern.
Beitrag zur Sozialversicherung
Bei der arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung fallen bis zu einem Beitrag von jährlich 1.752 Euro keine Sozialversicherungsbeiträge an.Im Bereich der Entgeltumwandlung sind die Beiträge bis 2008 sozialbagabenfrei, wenn diese aus Sonderzahlungen (wie Weihnachts- und Urlaubsgeld) des Arbeitnehmers finanziert werden.
Anspruch auf Leistungen
Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Empfänger der Leistungen ist der Arbeitnehmer (ggf. seine Hinterbliebenen). Das Recht auf die Versicherungsleistung liegt beim Arbeitnehmer (Bezugsrecht). Daher existiert ein Rechtsanspruch auf die Leistungen der Direktversicherung.
Handhabung beim Ausscheiden von Mitarbeitern
Die Direktversicherung kann bei Ausscheiden auf den Arbeitnehmer übertragen werden. Allerdings sind die Unverfallbarkeitsfristen zu beachten. Wird die Direktversicherung vom Arbeitnehmer bezahlt, so erwirbt er immer die beim Ausscheiden erreichte Anwartschaft.
Verwaltung beim Arbeitgeber
Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine verwaltungsarme Lösung der betrieblichen Altersversorgung.
Sicherheit im Insolvenzfall
Für eine Direktversicherung müssen keine Beiträge in den Pensionssicherungsverein (PSV) gezahlt werden, da ein unwiderrufliches Bezugsrecht ab dem Zeitpunkt der Unverfallbarkeit besteht.
Ausnahme: Wird die Versicherung beliehen, abgetreten oder verpfändet, entsteht in diesem Sonderfall Beitragspflicht für den PSV.
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