Die Direktzusage ist zur Zeit die in Deutschland am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge. Sie wird allerdings in den meisten Fällen nur in sehr großen Unternehmen angeboten. Mit der Direktzusage geht der Arbeitgeber die Verpflichtung ein, dem Beschäftigten oder dessen Angehörigen ab Eintritt des Versorgungsfalles (Ruhestand, Invalidität, Tod) Leistungen in einer bestimmten Höhe zu zahlen.
Die Direktzusage – auch Pensions- oder unmittelbare Versorgungszusage genannt - ist in der Regel eine allein vom Arbeitgeber finanzierte Form der Altersvorsorge. Zusätzlich haben die Beschäftigten aber die Möglichkeit, die eingezahlten Beiträge durch eine Entgeltumwandlung zu erhöhen. Diese Einzahlungen sind steuerfrei und bis Ende 2008 in begrenzter Höhe sozialversicherungsfrei. Versteuert werden die Renten bei der Auszahlung.
Die Direktzusage unterliegt keiner staatlichen Aufsicht und der Arbeitgeber ist bei der Anlageentscheidung ungebunden. Damit die Anwartschaften und Ansprüche der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers gesichert sind, müssen Umlagen an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a. G.) gezahlt werden. Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers tritt dann der PSV a. G. an die Stelle des Arbeitgebers und übernimmt dessen Leistungsverpflichtung.
Keine Riester-Förderung
Bei der Entgeltumwandlung in eine Direktzusage wird keine staatliche Riester-Förderung gewährt. Um in den Genuss dieser staatlichen Zulagen zu kommen, muss neben der Direktzusage eine zusätzliche förderfähige Altersvorsorge abgeschlossen werden.
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