Eine gute Nachricht für alle sogenannten "eheähnlichen Gemeinschaften": Wer ohne Trauschein mit seinem Partner zusammen lebt und Zahlungen an seinen Lebenspartner leistet, kann jetzt einfacher Steuern sparen.
Nach einem neuen Erlass der Finanzverwaltung benötigen die Finanzämter keinen Kürzungs- oder Ablehnungsbescheid des Sozialamtes mehr. Ab jetzt genügt eine schriftliche Bestätigung der unterstützten Person, dass ihr vom Antragsteller finanziell unter die Arme gegriffen wird.
Genau genommen sind die Unterhaltsleistungen an den Partner erst dann abzugsfähig, wenn diesem aufgrund seiner Lebensgemeinschaft mit dem Unterhaltsleistenden dessen Einkommen zugerechnet wird und ihm deswegen die Arbeitslosen- oder Sozialhilfe gekürzt oder gestrichen wird. Gerade jener Kürzungs- oder Ablehnungsbescheid wird nun nicht mehr verlangt.
So weit, so gut. Die unterstützte Person muss allerdings dem Finanzamt schriftlich und glaubhaft versichern, dass sie kein Geld aus der öffentlichen Hand erhält und mit dem Steuerzahler Wohnung und Herd teilt. Und auch Omas Sparbuch muss auf den Tisch: Vermögen und andere Einkünfte müssen dem Fiskus offen gelegt werden.