Mietern und Immobilien-Besitzern drohen in diesem Winter deutlich höhere Strom- und Heizkosten. Die Mehrbelastung kann leicht mehrere hundert Euro betragen. Allein der Heizölpreis ist in den vergangenen sechs Monaten um fast 30 Prozent gestiegen.
Die größte Einspar-Möglichkeit liegt in der richtigen Beheizung der Räume. Mit ein wenig Disziplin und gezieltem Energiesparen können Verbraucher die Nebenkosten trotz gestiegener Preise in den Griff bekommen.
Schonen Sie Umwelt und Portmonee, durch ein paar einfache Heiz-Regeln:
Die richtige Tagestemperatur:
Bewährte Richtwerte schlagen eine durchschnittliche Tagestemperatur 20 bis 21 Grad vor. Im Bad darf es etwa 1 – 2 Grad wärmer sein, im Schlafzimmer sollten 18 Grad ausreichen. Ist die Wohnung tagsüber die größte Zeit verlassen, sollte die Temperatur nicht mehr als drei Grad abgesenkt werden, da das Aufheizen überdurchschnittlich viel Energie – sprich Geld – kostet.
Die richtige Nachttemperatur:
Tag- und Nachttemperaturen sollten für die jeweiligen Wohnbereiche nicht mehr als drei Grad auseinander liegen.
Die richtige Temperatur bei Abwesenheit im Herbst und Winter:
Sollten Sie für längere Zeit nicht Zuhause verweilen, drosseln Sie die Temperatur höchstens auf etwa 15 Grad.
Weitere Tipps:
![]() | Richtig Lüften! Die Fenster den ganzen Tag gekippt zu lassen, bedeutet einen unnötigen Energieverlust. Mit einer Stoßlüftung sparen Sie hingegen Heizkosten. Lüften Sie mehrmals täglich bei weit geöffnetem Fenster vier bis zehn Minuten lang. Durchzug verstärkt den Effekt.
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![]() | Beseitigen Sie undichte Stellen. Ungewollte Zugluft finden Sie leicht, wenn Sie an einem windigen Tag mit einer brennenden Kerze Ihre Wohnung durchqueren.
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![]() | Lassen Sie nachts – falls vorhanden – die Rollläden herunter oder ziehen Sie Vorhänge vors Fenster. Heizungen sollten niemals zugestellt sein, auch Verkleidungen wirken sich ungünstig aus, da die Luft nicht frei zirkulieren und den Raum nicht effektiv durchwärmen kann.
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![]() | Fällt die Heizung aus, muss der Vermieter benachrichtigt werden. So lange sie kalt oder nur lauwarm bleibt, darf die Miete gemindert werden, bei Totalausfall im Winter sogar um 100 Prozent! |
Sind Sie ein Energie-Fresser? Machen Sie den Heiz-Energie-Check unter: http://sec-server.com/meta-app2/index.jsp?partner-id=energienetz.portal
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