Nachweis des Erbrechts - Erbschein oder notarielles Testament?

Wer sein Erbrecht gegenüber Grundbuchamt, Banken o.ä. nachweisen muss, sollte wissen:

 

Das Erbrecht wird entweder durch einen amtlichen Erbschein oder durch die Vorlage eines notariellen Testamentes nebst Eröffnungsurkunde nachgewiesen.

 

Das Nachlassgericht (Amtsgericht) hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht (Erbschein) und - wenn er nur zu einem Bruchteil Erbe ist - über die Größe des Erbteils einen Erbschein zu erteilen.

 

Ein eindeutig formuliertes notarielles Testament ist unter Beifügung der Eröffnungsurkunde des Nachlassgerichts ebenfalls ein offizielles Dokument des Erbrechts.

 

In diesem Fall ist ein gebührenpflichtiger Erbschein entbehrlich.

 

Ein fürsorglicher Erblasser errichtet daher im Interesse seiner Erben ein notariell beurkundetes Testament, damit die Erben keinen Erbschein beantragen müssen.

 

Quelle: Haufe Verlagsgruppe