Wer Fahrerflucht begeht, gefährdet seinen Führerschein. Darüber hinaus setzt er aber auch seine Ansprüche gegenüber der Kaskoversicherung aufs Spiel. Dies bestätigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg. Durch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, so die Richter, habe der Fahrer - im konkreten Fall ein 52jähriger Mann - gegen seine vertraglich fixierte Aufklärungspflicht verstoßen. Darüber hinaus komme auf den Beschuldigten bei der Auto-Haftpflichtversicherung eine Beteiligung am Fremdschaden von bis zu 2.500 Euro
Der 52jährige hatte den Unfall, bei dem er nachts ein entgegenkommendes Fahrzeug beschädigt hatte, erst eineinhalb Tage später gemeldet: ein "unangemessenes Hinauszögern", wie die Richter befanden (Az.: 8 U 2561/96).
Quelle: Haufe Verlagsgruppe