Fahrgemeinschaften - wie sieht es mit der Unfallversicherung aus?

Da normalerweise nur Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zur Arbeit ereignen, von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind, fragen sich Mitglieder von Fahrgemeinschaften immer wieder, wie sieht es in ihrem Fall mit dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung aus?

 

Keine Frage, wer zusammen mit Kollegen eine Fahrgemeinschaft bildet, muss notgedrungen Umwege fahren, um die Mitglieder der Fahrgemeinschaft abzuholen bzw. nach der Arbeit abzuliefern. Und weil solche Umwege unvermeidbar sind, werden sie aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung auch als notwendige Wege akzeptiert. Folglich besteht für Mitglieder der betreffenden Fahrgemeinschaft uneingeschränkter Versicherungsschutz.

 

Quelle: VW-Online