Wenn das Wetter besser wird, rückt das Fahrrad als Fortbewegungsmittel wieder in den Vordergrund. Ob zum Einkaufen oder dem abendlichen Besuch in der Kneipe, das Fahrrad bietet viele Vorteile. Doch die meisten Radfahrer wissen nicht, dass ihr Drahtesel nicht ausreichend versichert ist.
(Versicherungs-)Schutz tut Not, denn allein im vergangenen Jahr wurden in Deutschland nach Angaben des Bundeskriminalamtes rund eine halbe Million Fahrräder gestohlen. Die Schadenssumme beläuft sich nach Angaben der Bundesregierung auf 150 Millionen Euro. Wenig überraschend: Die Aufklärungsquote liegt unter zehn Prozent.
Das Fahrrad ist nicht automatisch in der Hausratversicherung eingeschlossen. Oftmals muss diese um den zusätzlichen Schutz erweitert werden. Der Einschluss in die Police empfiehlt sich in jedem Fall, denn im Schadensfall zahlt die Hausratversicherung die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Entscheidend ist der Deckungsumfang der Hausratpolice. Der Wiederbeschaffungswert eines oder mehrerer Fahrräder sollte überdacht und die Versicherungssumme um diesen Wert entsprechend erhöht werden.
Allerdings, die Hausratversicherung zahlt in der Regel nur dann für den Verlust eines Rades, wenn dieses angeschlossen oder in Gebrauch war oder im eigenen Keller stand.
Für Besitzer teurer Fahrräder kann ein zusätzlicher Risikoschutz durch eine Fahrradversicherung sinnvoll sein. Ab einem Wert von 500 Euro sind Fahrräder meist auch gegen Diebstahl von Einzelteilen (Sattel, Lenker etc.) versichert. Fahrradversicherungen können auch erweitert werden, etwa um den Ersatz bei Unfallschäden oder Vandalismus. Selbst Schäden, die bei einem Transport am Rad entstehen, können abgesichert werden.
Teure Fahrräder lassen sich heute praktisch nur noch codiert und registriert versichern. Codierte Räder sind für Diebe meist uninteressant. Weitere Informationen erhalten Sie beim Fahrradhändler oder bei der Polizei.
Tipp: Die Höhe der Versicherungs-Prämie ist abhängig vom Anschaffungspreis. Heben Sie daher immer die Fahrradrechnung auf, und fotografieren Sie Ihr Rad, denn die Belege vereinfachen nach einem Diebstahl die Schadensregulierung. Auch den Schlüssel vom Fahrradschloss sollten Sie aufbewahren, denn dieser kann ihnen als Beweis dienen.
05/2005