Immobilienbesitzer haben zwar grundsätzlich das Recht, falsch geparkte Fahrzeuge vom eigenen Grundstück oder der Toreinfahrt entfernen zu lassen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass der Hausbesitzer auf den entstandenen Kosten sitzen bleibt. Ein Eigentümer hatte einen PKW, der ungefragt auf seinem Grundstück geparkt worden war, von einem Abschleppdienst entfernen lassen. Wenig später kam der Falschparker und fuhr davon. Als der Eigentümer, der sich das Kennzeichen notiert hatte, versuchte, sich die Abschleppkosten vom Besitzer des Wagens wiederzuholen, weigerte sich dieser dafür aufzukommen.
Beim anschließenden Verfahren vor dem Amtsgerichts Darmstadt [Az.: 319 C 287/02 ] hatte der Eigentümer keine Chance. Er blieb trotz des eindeutigen Parkverstoßes auf den Kosten für den Abschleppdienst sitzen, da das Autokennzeichen nach Ansicht des Gerichts nicht als Beweismittel ausreichte. Da der Halter des Wagens nicht zwangsläufig am Steuer des Wagens gesessen haben muss, könne er nicht zur Kasse gebeten werden, so die Richter. Um also nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten Sie im Zweifelsfall lieber die Polizei um Hilfe bitten oder zumindest genau feststellen, wer der Fahrer des Autos war.