Ferienjobs sind sozialabgabenfrei

Immer mehr Schüler und Studenten nutzen die Ferien nicht nur zum Ausspannen, sondern auch um zu jobben. Sie wollen sich mit dem Geld einen Extra-Wunsch zu erfüllen. Oder sie benötigen es, um finanziell über die Runden zu kommen. Gut zu wissen: Schüler zahlen für den "klassischen" Ferien-Job, d.h. für eine "zeitlich geringfügige Beschäftigung, die innerhalb eines Jahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist", keine Sozialversicherungsbeiträge. Für Studenten ist während der Semesterferien auch ein längerer Fulltime-Job grundsätzlich sozialabgabenfrei. Die Verdiensthöhe spielt dabei in beiden Fällen keine Rolle.

 

Quelle:SIGNAL IDUNA