So genau prüft das Finanzamt Ihre Steuererklärung

 

Auch bei den Finanzämtern wird verstärkt am Personal gespart. Sie müssen aktuell mit weniger Beschäftigten das gleiche Arbeitspensum schaffen wie zuvor. Das dies zu Lasten der Gründlichkeit geht, kann Verbrauchern unter Umständen zu Gute kommen.

Das ändert sich:
Vermehrt werden so genannte Prüfungsschwerpunkte gesetzt. Das bedeutet, dass bestimmte steuerliche Sachverhalte oder zufällig ausgewählte Steuererklärungen intensiver geprüft werden als andere. Für den Rest muss dann eine eher oberflächliche Prüfung ausreichen.

Zu wissen, wie geprüft wird, kann Ihnen Vorteile bringen. Oberste Regel dabei: Vermeiden Sie alles, was den Finanzbeamten zum Nachhaken oder genaueren Hinschauen animieren könnte.

In der GNOFÄ (Grundsätze für die Neuorganisation der Finanzämter und die Neuordnung des Besteuerungsverfahrens) wird klar gesagt, was genauer unter die Lupe genommen werden muss. Neben zufälligen Stichproben (auch maschinell ausgewählt) werden regelmäßig folgende Prüffelder genauer betrachtet:

 

Häusliches Arbeitszimmer
Umzugskosten
Fortbildungskosten

 

Hier sollten möglichst alle Belege vollständig vorliegen, sonst kann es zu einer intensiveren Prüfung oder gar zu einer Ablehnung kommen. Zudem liegt es im Ermessen des prüfenden Sachbearbeiters Ihre ganze Steuererklärung noch einmal gründlich zu checken.

Eine eher oberflächliche Prüfung hingegen ist zu erwarten, wenn Ihre Steuererklärung keine einschlägigen Prüffelder enthält und Sie lediglich kleinere Ausgaben in den einzelnen Positionen geltend machen. Hier kann der Finanzbeamte schon mal ein Auge zudrücken und kleinere Ausgaben auch ohne Quittungen akzeptieren. Allerdings bei einer „strengen“ Finanzverwaltung haben Sie ohne Nachweise oder Rechnungen keine Chance.

Vergessen Sie jedoch nicht, dass die Vereinfachungen kein Freibrief zur Steuerhinterziehung sind. Beachten Sie also immer, dass sich bei falschen Angaben – in den meisten Fällen – strafbar machen.