FINANZtest rät: Beichten kann vor Strafe schützen

Das Finanzamt weiß Reue und Einsicht durchaus zu schätzen. Wer Versäumnisse oder kleinere Schummeleien bei der Steuererklärung rechtzeitig von sich aus korrigiert, bleibt straffrei. Die Beichte beim Finanzamt hilft jedoch nur, so lange die Beamten einem Steuersünder nicht schon auf die Schliche gekommen sind. Wenn bereits Ermittlungen laufen, schützt eine Nachmeldung nicht mehr vor Strafe. Allerdings wissen Staatsanwälte und Richter auch nachträgliche Reue zu schätzen. Ein Geständnis wird in der Regel strafmildernd berücksichtigt.

Die Basics:


Nebeneinkünfte - sie bleiben bei der Steuererklärung häufig auf der Strecke.Das Risiko, hierdurch aufzufallen, ist hoch, denn Finanzämter haben zahlreiche Informationsquellen. Wenn beispielsweise bei der routinemäßigen Steuerprüfung eines Unternehmens Belege über die Zahlung von Honoraren vorgelegt werden, gehen häufig so genannte Kontrollmitteilungen an die zuständigen Finanzämter der Empfänger. Dort wird geprüft, ob das Geld versteuert wurde. Falls nicht, muss sich der Sünder auf unangenehme Fragen einstellen.

Steuererklärung - sie ist in vielen Fällen Pflicht, wird jedoch häufig vergessen. Eine Steuererklärung abgeben muss

 

Wer zusätzlich zum Arbeitslohn Nebeneinkünfte von insgesamt mehr als 410 Euro im Jahr einnimmt
Wer zusätzlich zum Arbeitslohn mehr als 410 Euro Arbeitslosen- oder Krankengeld im Jahr bekommt
Wer mehrere Arbeitsverhältnisse auf Steuerkarte eingeht
Wer auf der Steuerkarte zusätzliche Freibeträge (außer für Kinder oder Pauschalen für Behinderte und Hinterbliebene) eingetragen hat
Wer zusätzlich zu einem steuerfreien 325 Euro-Job noch Nebeneinkünfte oder eine weitere Arbeit auf Steuerkarte angenommen hat

 

 

Wer trotz Verpflichtung die Steuererklärung nicht abgibt, ist nicht automatisch wegen Steuerhinterziehung dran. Zur Straftat wird das Versäumnis erst bei einer vorsätzlichen Steuerverkürzung.

Sogar wer dem Finanzamt nicht nur Informationen, sondern auch Geld vorenthält, kann mit Milde rechnen. Nachmelden lautet hier das wichtigste Stichwort. Das Finanzamt wird daraufhin zwar einen neuen Steuerbescheid erstellen und eine Nachzahlung und womöglich auch Zinsen verlangen, eine Strafe oder Buße droht dann jedoch nicht mehr. Aber Vorsicht bei der Formulierung einer Nachmeldung: Wer derart ungeschickt formuliert, dass das Finanzamt einen Vorsatz hinter falschen oder unvollständigen Angaben vermutet, der muss unter Umständen mit Hinterziehungszinsen rechnen.