Fliegen galt lange Zeit als sicherste Art der Fortbewegung. Das Image ist aber ins Wanken geraten. Obendrein weiß bis heute kaum ein "PAX" oder Passagier, wie es im Fall des Falles um den Versicherungsschutz bei Flugreisen bestellt ist. Wer übernimmt bis zu welchen Summen die Haftung bei Personen- oder Sachschäden? Die SIGNAL IDUNA fragte führende Fluggesellschaften, wie sie für die Sicherheit ihrer Fluggäste sorgen.
Basis der Haftung auf internationalen Flügen ist und bleibt das "Warschauer Abkommen". Es legt die Höchsthaftung bei Personenschäden auf ca. 27.354 Euro fest; daneben gibt es Haftungsgrenzen für Gepäck- und Frachtschäden: ca. 27,35 Euro pro Kilo aufgegebenes Gepäck und maximal 547 Euro für Handgepäck.
In der Zwischenzeit - das Warschauer Abkommen war zuletzt 1959 geändert worden - gelten allerdings viele Ausnahmen. Viele Länder und Fluggesellschaften sind dazu übergegangen, die Haftungsgrenzen zumindest bei Personenschäden im internationalen Luftverkehr zu erhöhen bzw. ganz aufzuheben.
Seit Februar 1997 sind jetzt - mit dem "IATA Intercarrier Agreement" (IIA) und dem "Agreement on Measures of Implementation" (NHA) - die allgemeinen Bestimmungen für die Flug- Haftpflichtversicherungsleistungen neu geregelt und deutlich verbessert worden. Fluggesellschaften haften danach, wenn sie den Abkommen freiwillig beitreten - für Personenschäden auf internationalen Flügen bis zu einer Höchstgrenze von ca. 117.600 Euro.
Unberührt von der Neuregelung bleiben innerdeutsche Flüge. Hier beträgt die Haftungssumme für Personenschäden ca. 163.000 Euro. Die Haftung bei Gepäck- und Frachtschäden liegt unverändert bei 34,50 Euro pro Kilo aufgegebenes Gepäck und bei maximal ca. 1.600 Euro für Handgepäck. Wer aber aller Unsicherheit aus dem Weg gehen will, setzt auf eine private Versicherung gegen Unfall und für das Reisegepäck.