Steuerreform: Wichtige Fragen & Antworten zur Kapitallebensversicherung

Wie hat sich die Steuerreform auf die Kapitallebensversicherung ausgewirkt?
Alle Verträge, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, werden nach der neuen Regelung besteuert. Sofern die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und die Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgt, wird der Ertrag der Auszahlungssumme zur Hälfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Versicherten versteuert.

Ein Beispiel: Eine Lebensversicherung über 50.000 Euro wird ausgezahlt. Der Ertrag macht 20.000 Euro aus. Somit werden hiervon 10.000 Euro besteuert. Angenommen, der Versicherte hat den ab 2005 höchsten Einkommensteuersatz von 42 Prozent. Angewendet auf den halben Ertrag, gingen 4.200 Euro an den Staat und 45.800 Euro an den Versicherten.

 

 

Welche Nachteile treffen alle nach dem 1.1.2005 abgeschlossenen Verträge?
Neben der Steuerfreiheit der Erträge ist auch der Sonderausgabenabzug für bestimmte Lebensversicherungsverträge weggefallen.

Die Besteuerung betrifft allerdings ausschließlich den Ertrag. Läuft die Police über mindestens 12 Jahre, und erfolgt die Auszahlung mit Vollendung des 60. Lebensjahrs, wird ''nur'' die Hälfte des Ertrags versteuert, und zwar mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Versicherten.

 

 

Wie errechnet sich der zu versteuernde ''Ertrag'' bei einer Kapitallebensversicherung?
Der sogenannte Ertrag ist die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und der ausgezahlten Kapitalsumme.

Folgendes Beispiel: Werden während der Vertragslaufzeit 30.000 Euro eingezahlt, und kommt es zu einer Auszahlung am Vertragsende in Höhe von 50.000 Euro, dann ergibt sich hieraus ein Ertrag in Höhe von 20.000 Euro.

Dieser durch Verzinsung entstandene Ertrag (im obigen Falle 20.000 Euro) muss versteuert werden. Der geleistete Beitragsanteil bleibt steuerfrei.

 

 

Ich habe bereits seit Jahren eine Kapitallebensversicherung. Muss ich nun auch Steuern zahlen?
Nein. Nicht betroffen von der Besteuerung sind alle Verträge, die vor dem 31.12.2004 geschlossen wurden. Die Versicherten sind komplett von der Steuer verschont, wenn die Police mindestens 12 Jahre läuft und die Beiträge über mindestens fünf Jahre verteilt eingezahlt werden und der Mindesttodesfallschutz mindestens 60 Prozent der Summe der eingezahlten Beiträge umfasst. Angesichts der durchschnittlichen Laufzeiten von 28-30 Jahren ist diese Bedingung in den allermeisten Fällen erfüllt.

 

 

Ich möchte meine Kapitallebensversicherung aufstocken. Kann ich so der Steuer entgehen?
Leider nein. Durch die Aufstockung verändert sich die Ertragsleistung - der so neu hinzugewonnene Ertrag muss besteuert werden. Der nicht aufgestockte, vorherige Ertrag, bleibt aber weiterhin steuerfrei.

 

 

Ich habe noch keine Kapitallebensversicherung. Lohnt sich ein Abschluss angesichts der neuen Besteuerung überhaupt noch?
Auf jeden Fall. Die Kapitallebensversicherung ist nach wie vor ein attraktives Instrument der Vermögensbildung.

 

Mit freundlicher Unterstützung der ASPECTA.