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Gesetzliche Krankenversicherung – gesetzliche Krankenversicherungen im Direktvergleich
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Für Versicherungspflichtige: die gesetzliche Krankenversicherung

Arbeitnehmer befinden sich meistens in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Als versicherungspflichtig gilt jeder, der in seinem Jahreseinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt und das trifft auf die meisten Arbeitnehmer zu. Für versicherungspflichtige Arbeitnehmer, aber auch für Arbeitslose und versicherungspflichtige Rentner ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig – die Versicherten dürfen nicht in die private Krankenversicherung wechseln. Ein solcher Wechsel wird erst durch das Erreichen der Versicherungspflichtgrenze möglich und diese liegt aktuell bei einem Jahreseinkommen von 49.950 Euro brutto. Die gesetzliche Krankenversicherung ist allerdings in ihrem schmalen Leistungspaket nichts, womit sich Versicherungspflichtige endgültig abfinden müssen. Pflichtversicherte dürfen zwar mit ihrer Vollversicherung nicht in die private Krankenkasse wechseln – jedoch können sie bei der privaten Krankenversicherung entsprechende Zusatzversicherungen abschließen um ebenfalls in den Genuss der optimalen Gesundheitsversorgung zu kommen.

Beiträge und Zusatzkrankenversicherungen

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung errechnen sich am Einkommen des Versicherungspflichtigen. Wer ein relativ niedriges Einkommen hat, zahlt aus diesem Grund auch einen niedrigen Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Ärgerlich ist es aber für Besserverdiener, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben müssen, denn der Krankenversicherungsbeitrag beträgt immer einen festgelegten Prozentsatz des Gehalts. Wer besser verdient, zahlt auch mehr. Der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung liegt jedoch bei knapp 600 Euro – inklusive dem Arbeitgeberanteil. Umso ärgerlicher ist für die Zahler der Höchstbeiträge der eingeschränkte Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Den Ausweg daraus bietet die gesetzliche Krankenversicherung allerdings inzwischen selbst an, in Form von Kooperationen mit privaten Krankenkassen: die privaten Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte. Gegen geringe, monatliche Beiträge können gesetzlich Versicherte die Lücken in der Gesundheitsversorgung schließen und sich ein Leistungspaket zusammenstellen, das ihrem persönlichen Bedarf entspricht.

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