...durch koordinierte Behandlungsprozesse
Die Gesundheitsreform hält Krankenkassen dazu an, ihren Versicherten ein Hausarztsystem anzubieten. Der Vorteil für Patienten: Gemeinsam mit dem Hausarzt entscheiden sie selbst über die am besten geeignete Therapie. Alle Behandlungsmaßnahmen und –Ziele werden durch die Hausarztpraxis koordiniert. Überflüssige Untersuchungen und Behandlungen sollen so vermieden und die Behandlungsqualität verbessert werden. Darüber hinaus werden unnötige Kosten gespart.
Den gleichen Ansatz – die bessere Koordination des Behandlungsgeschehens – verfolgen auch die medizinischen Versorgungszentren, die jetzt in ganz Deutschland zugelassen werden. Erstmals können die Krankenkassen Direktverträge sowohl mit qualifizierten Hausärzten als auch mit medizinischen Versorgungszentren schließen.
Medizinische Versorgungszentren sind fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, als angestellte oder Vertragsärzte tätig sind.
...durch verbesserte Chroniker-Programme
Die Krankenkassen erhalten neue Spielräume für die Entwicklung und Umsetzung von Chroniker-Programmen, welche die Behandlung chronischer Erkrankungen stärker strukturieren und damit für Betroffene nachhaltig verbessern sollen.
Ein neues Wettbewerbselement, von dem besonders die Patienten profitieren sollen, kommt hinzu: Krankenhäuser können nun bei speziellen Krankheiten in die ambulante Versorgung einsteigen.
...durch fortgebildete Ärzte
Fortgebildete Ärzte sollen die Behandlungsqualität sichern. Diese sind jetzt zur Teilnahme an qualitätsgesicherten, von wirtschaftlichen Interessen unabhängigen Fortbildungen verpflichtet und müssen diese nachweisen. Dies geht einher mit der flächendeckenden Einführung eines umfassenden Qualitätsmanagements in deutschen Arztpraxen.
Fazit: Patienten sollen sich auf eine punktgenaue Behandlungsqualität verlassen können
Mehr Qualität soll erzielt werden durch verbesserte Koordinierungsprozesse in der Behandlung und größere Spielräume der Krankenkassen für die Entwicklung und Umsetzung neuer Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen. Eine Qualitätssicherung auf Seiten der Ärzte soll durch die Verpflichtung zur Fortbildung etabliert werden.
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