Befreiungsmöglichkeiten von der GKV für Studenten - AiP

Wer sich erstmals an einer Hochschule immatrikuliert, muss bei der Einschreibung eine Versicherungsbestätigung über einen Krankenversicherungsschutz vorlegen. Mit dem Zulassungsbescheid zum gewünschten Studiengang steht jeder Studienanfänger vor der Frage, ob er sich gesetzlich oder privat krankenversichert. Diese Entscheidung bindet für mehrere Jahre und will daher gut überlegt sein.

 

Sind die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung und handelt es sich um die Erstausbildung (keine Lehre vor dem Studium), bleiben die meisten in der Familienversicherung. Bis zum 25. Lebensjahr (plus eventuelle Zeiten eines Wehr- oder Ersatzdienstes) ist die Mitversicherung kostenfrei, danach wird für die studentische Pflichtversicherung ein eigener Monatsbeitrag von derzeit 53,59 Euro (inkl. Pflegeversicherung) fällig.

Es ist möglich, sich von diesem Zeitpunkt (25. Lebensjahr) an gänzlich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen und eine private Krankenversicherung abzuschließen. Antragsformulare für die Befreiung gibt es bei den Geschäftsstellen aller Krankenkassen. Diese Alternative tritt besonders dann ins Blickfeld, wenn das Studium in absehbarer Zeit abgeschlossen sein wird und vorher längere Auslandspraktika anstehen. Bei Auslandsaufenthalten z.B. im außereuropäischen Ausland sind seit dem 1.1.97 Kulanzregelungen der gesetzlichen Krankenversicherer nicht mehr möglich, d.h. sie dürfen den studentischen Beitrag für die Dauer des Praktikums nicht mehr erlassen, selbst wenn es ihnen aufgrund der Gesetzeslage verwehrt ist, Leistungen zu erbringen. Wer z.B. einen mehrmonatigen PJ-Abschnitt in Südafrika, den USA oder in Australien plant und zu diesem Zeitpunkt oder kurz vorher gerade aus der kostenfreien Familienmitversicherung "herausfällt", sollte den Abschluss einer günstigen privaten Vollversicherung nach PJ-Tarifen in Betracht ziehen.

 

Mit Erreichen des 30. Lebensjahres oder des 14. Fachsemesters endet die studentische Versicherungspflicht, und man steht erneut vor der Entscheidung, ob man als freiwilliges Mitglied seiner Kasse künftig einen Monatsbeitrag ab ca. 100 Euro entrichtet oder alternativ eine private Krankenversicherung abschließt. Fällt der Zeitpunkt bei einem Medizinstudium mit dem Beginn des PJ zusammen, kann z.B. bei der Vereinten ein preisgünstiger privater Tarif (Gruppenvertrag mit dem Marburger Bund) abgeschlossen werden.

 

Wer vor Aufnahme des Studiums in einer privaten Krankenversicherung war und dort auch bleiben will, braucht bei der Einschreibung eine Bescheinigung über die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht. Die Antragsformulare hält die örtliche AOK bereit, die dann die Bescheinigung zur Vorlage bei der Universität ausstellt. Die Befreiung gilt nach (section) 8, Abs. 1, SGB5 für die gesamte Dauer des Studiums und darüber hinaus für jeden weiteren Studiengang, ist also unwiderruflich. Beihilfeberechtigte Studenten, die mit dem 27. Lebensjahr aus der elterlichen Versicherung ausscheiden, haben dann die Möglichkeit, in den Tarif der Privaten Studentischen Krankenversicherung (PSKV), den PJ-Tarif oder einen anderen privaten Tarif zu wechseln.

 

Das 3.Staatsexamen ist erfolgreich bestanden, eine AiP-Stelle gefunden: Wie geht es weiter? Mancher hat den Papierkrieg einfach satt und bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung, obwohl sich das Nettoeinkommen ganz bequem erhöhen ließe - mit einer privaten Vollversicherung für AiP.

 

Eigentlich wäre man während der AiP-Zeit aufgrund des niedrigen Gehalts automatisch Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Ausnahme zugelassen und ermöglicht bereits den ärztlichen Berufsanfängern, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Es genügt vor Antritt der AiP-Stelle (und auch bis 2 Monate rückwirkend ab Aufnahme der Beschäftigung) ein formloses Schreiben an die bisherige Krankenkasse zu schicken ("Hiermit beantrage ich für die Dauer der AiP-Zeit von ... bis ... die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, da ich eine private Krankenversicherung abschließe. Mit freundlichen Grüßen ...") und die Versicherungsbestätigung der privaten Krankenversicherung beim Personalbüro vorzulegen - alles weitere regelt die Verwaltung.