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Eigentum verpflichtet, das war schon immer so. Ob Auto, Haustier oder Immobilien, mit jeder „Sache“ die man besitzt, steigt das finanzielle Risiko. Ohne Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind Haus- und Grundbesitzer hier ganz besonders in der Haftung und müssen die finanzielle Verantwortung für sämtliche Schäden übernehmen, die sich auf ihrem Grundstück ereignen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hier um Schäden während der Bauphase handelt, um Schäden auf unbebauten Grundstücken oder um Schäden durch fallende Dachziegel einer fertig gebauten Immobilie. Auch wenn Immobilien vermietet werden, ist es in erster Linie immer der Haus- und Grundbesitzer, der haftbar gemacht wird, auch wenn er selbst den Schaden nicht verursacht hat. Immobilien und Grundstücke erfordern grundsätzlich eine bestmögliche Absicherung durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Als Immobilienbesitzer haften Sie für alles, was mit Ihrem Wohneigentum und Ihrem Grundstück zu tun hat. Ein ausgelaufener Öltank kann zu Millionenforderungen führen, denn der Inhaber ist verpflichtet, für diese Schäden aufzukommen. Solche Schäden entstehen übrigens meist nicht durch einen plötzlich platzenden Öltank – viele Versicherungsfälle dieser Art entstehen durch ein Leck im Öltank, das über Jahre hinweg überhaupt nicht bemerkt wurde und das Grundwasser verunreinigt hat. Ohne Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht haften allerdings die Besitzer auch für Schäden, die sich auf unbebauten Grundstücken ereignen, selbst wenn diese weitab von der Zivilisation liegen, irgendwo in den Bergen oder in einem Waldgebiet. Spaziergänger, die sich hier verletzen, haben Anspruch auf Schadensübernahme durch den Besitzer des Grundstücks, selbst wenn sie das Grundstück unbefugt betreten haben. Haus- und Grundbesitzer sollten deswegen gründlich ihre Versicherungsrisiken prüfen und sich durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht entsprechend absichern.