Volljährige, unverheiratete Kinder bleiben in der Haftpflichtversicherung automatisch weiter versichert, wenn sie sich noch in der Schulausbildung oder einer sich unmittelbar daran anschließenden Berufsausbildung, wie Lehre oder Studium, befinden. Dabei sind kurzfristige Unterbrechungen der Ausbildung durch Wehr- oder Ersatzdienst sowie durch Praktika oder Wartezeiten auf einen Ausbildungsplatz möglich. Die Mitversicherung endet, sobald das Kind die Berufsausbildung abgeschlossen hat und selber Geld verdienen könnte, spätestens aber mit Vollendung des 25. Lebensjahres.
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis zu einem Jahr bietet auch die private Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz. Wessen Ausbildung im Ausland länger dauert, sollte vor seinem Auslandsaufenthalt mit seiner Versicherung absprechen, wie sich der Versicherungsschutz darüber hinaus aufrechterhalten läßt.
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