Haftpflichtversicherung: Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen

Wenn ein Haftpflichtfall eingetreten ist, sollte der Verursacher den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen und erst im Anschluss seine Versicherung informieren. Den guten Willen in Ehren, doch wer erst zahlt und dann den Schaden seiner Versicherung meldet, geht leer aus.

 

Im Falle eines Haftpflichtschadens ist die Versicherung nur zur Leistung verpflichtet, wenn der Kunde keine Entschädigung vorstreckt – denn die Versicherung hat das Recht, zuerst die Berechtigung der Ansprüche zu prüfen. Daher sollte man auch niemals ein so genanntes Schuldanerkenntnis unterschrieben, da auch dies einen unzulässigen Vorgriff auf die Entscheidung des Versicherers darstellt.

So gehen Sie richtig vor:

Melden Sie den Schaden ohne Schuldanerkenntnis innerhalb einer Woche Ihrer  Versicherung, und überlassen Sie ihr die Überprüfung und Regulierung des Falles. Dieses Vorgehen empfiehlt sich für Privat- und Kfz-Haftpflichtversicherung gleichermaßen.

 

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