Im Dezember 2003 wurde es im Bundestag beschlossen, im Januar 2005 trat es in Kraft: Das 'vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt', kurz 'Hartz IV'. Welche Veränderungen verbergen sich hinter der schwammigen Formulierung der 'Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe'?
Zunächst einmal wird bei Hartz IV nichts zusammengelegt, sondern schlichtweg abgeschafft - und zwar die Arbeitslosenhilfe. Bis Ende 2004 galt folgendes Prozedere: Ein Arbeitsloser erhielt zunächst Arbeitslosengeld (max.67 Prozent des letzten Nettolohns) und danach Arbeitslosenhilfe (max.57 Prozent). Ab 2005 erhalten Langzeitarbeitslose nur noch das Arbeitslosengeld II“, das sich nicht am letzten Nettolohn, sondern an der Bedürftigkeit des Betroffenen orientiert.
Ein Langzeitarbeitsloser erhält 345 Euro Unterstützung monatlich, plus 276 Euro für den Ehepartner, plus 276 Euro (bzw. 207 Euro) pro Kind. Hinzu kommt noch die Kostenübernahme für Miete und Heizung. Auf den Punkt gebracht bedeutet Hartz IV, dass weit über 1 Mio. Arbeitslose seit dem 1. Januar 2005 weniger und über 600.000 gar keine 'Stütze' mehr vom Staat bekommen.
Wer beispielsweise einen Sparvertrag oder eine Lebensversicherung besitzt, die verlustarm aufgelöst werden können, erhält so lange kein Arbeitslosengeld II, bis die hieraus entstehenden Reserven aufgebraucht sind. Und wer mit einem gut verdienenden Partner zusammenlebt, erhält ebenfalls nichts, sofern der Partner mehr verdient als den erlaubten Betrag von 345 plus 276 Euro plus Miete. Auch Immobilien müssen eingelöst werden, sofern der Eigentümer sie nicht selbst bewohnt.