Dem Arbeitsmarkt flexibel gegenüber zu stehen, bedeutet für viele Arbeitnehmer lange Anfahrtszeiten oder auf seine Wunschstadt gänzlich zu verzichten und an seinen Arbeitsplatz zu ziehen. Ist dann bereits eine Familie oder ein fester Partner mit an Bord, kommt es nicht selten vor, dass er zwei Haushalte führen muss.
Durften Steuerzahler die Kosten für die doppelte Haushaltsführung bisher nur über einen Zeitraum von zwei Jahren steuerlich geltend machen, so darf zukünftig der Zweithaushalt unbefristet steuermindernd als Werbungskosten angerechnet werden.Das Bundesverfassungsgericht erklärte vor rund einem Jahr die Zweijahresfrist für verfassungswidrig.
Der Familienstand ist jedoch kein allein entscheidendes Kriterium, denn bei der Anerkennung der doppelten Haushaltsführung handelt es sich um ein Steuerprivileg, das zumeist gutverdienenden Karrieremenschen zu gute kommt. In Einzelfällen kann es sich daher sogar lohnen, nach dem Wechsel an eine andere Arbeitsstätte die alte Wohnung bei zu halten, nur um Steuern zu sparen.
Die Mehrheit im Parlament scheint der neuen Regelung sicher, denn schließlich führen fast alle Bundestagsabgeordneten in Berlin einen zweiten Haushalt.