Hausratversicherung - jetzt auch für "Dumme"

Ob Miete oder Eigenheim, wer Hausrat besitzt, sollte auch eine Hausratversicherung besitzen. Sie ersetzt zum Beispiel bei einem Wohnungsbrand den Neuwert der Einrichtung - das allerdings nur, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wer etwa heiße Töpfe und Pfannen oder eine laufende Waschmaschine für längere Zeit unbeaufsichtigt lässt, handelt grob fahrlässig und geht im Falle eines darauf zurückführbaren Schadens meist leer aus.

Notorische 'Herdplattenvergesser' konnten bisher allenfalls auf die Kulanz ihrer Hausratversicherung hoffen. Doch auch für 'Schlendriane' gibt es nun eine spezielle Form der Hausratversicherung - sozusagen mit 'Dummenschutz'. Letzteres kostet zwar etwas mehr, verspricht aber auch eine Kostenübernahme bei fahrlässig herbei geführten Schäden, zumindest bis zu einer bestimmten Höhe.

Gehören Sie zu denen, die permanent vergessen das Bügeleisen oder die Herdplatte auszuschalten, könnte eine Anfrage bei Ihrer Versicherung bezüglich eines zusätzlichen 'Dummen-Tarifs' nicht schaden. Dort erfahren Sie alles über die konkreten Modalitäten.

Grundsätzlich gilt für alle Hausratversicherungen jedoch folgendes: Vor Abschluss sollte unbedingt errechnet werden, was eine Neubeschaffung der Einrichtung kosten würde. Vergessen Sie dabei nicht Bücher, Kleidung oder Ihre CD-Sammlung. Kalkulieren Sie nicht zu knapp, sonst besteht die Gefahr einer 'Unterversicherung'.

Auch die beste Versicherung nimmt Ihnen das Denken nicht ab. Handeln Sie vorausschauend, und ergreifen Sie Vorsorgemaßnahmen gegen potentielle Gefahrenquellen im Wohnbereich.